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Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.
An der Philosophischen Fakultät IV beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudiengänge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Die Universitätsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schließt sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.
Die Fachkombinationen, die an der Universität Regensburg studiert werden können, finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.
Birgit Schubert
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