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Der Prüfungsausschuss hat folgenden Beschluss in Bezug auf die Anmeldung und Abgabe der Masterarbeitgefasst:
a) Die Masterarbeit muss bis zum Ende (= 30. September) des vierten Fachsemesters angemeldet werden!
b) Verzögert sich die Abgabe der Masterarbeit an den Beginn des Folgesemesters (= fünftes Fachsemester), führt dies nicht zum Nichtbestehen der Prüfung, sofern die Masterarbeit bis spätestens 07. Dezember im Prüfungssekretariat abgegeben wird.
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