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Praktikumsamt für Grund- und Hauptschulen

Herzlich willkommen auf unseren Webseiten!

Das Praktikumsamt organisiert unter anderem die vorgeschriebenen Praktika für Studierende der Lehrämter für Grund- und Hauptschulen.

Grundlage hierfür ist der § 34 der LPO I und die Bekanntmachung über die Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und Hauptschulen in der jeweils gültigen Fassung.

Das Prüfungsamt ist nicht für die Ernennung von Praktikumslehrern und Praktikumslehrerinnen zuständig. Praktikumslehrer werden von den zuständigen Schulämtern ernannt. Das Praktikumsamt hat dabei keinerlei Einfluss auf die Auswahl der Lehrer. Bei kurzfristigem Ausfall von Lehrern können lediglich die Schulämter Ersatz beschaffen, da in der Regel alle Praktikumslehrer mit Studenten belegt sind. Reservelehrer gibt es nicht!

  1. Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft
  2. Institut für Pädagogik

Praktikumsamt für Grund- und Hauptschulen

 

Illustrierende Darstellung einer Studentin mit Block in der Hand auf dem Regensburger Campus