Startseite UR
Leitfaden zur Ableistung der Praktika (Lehramt Grundschule und Hauptschule)
Leitfaden zur Ableistung der Praktika (Lehramt Grundschule und Hauptschule)
- Praktika können nur an bestimmten Schulen und bei ernannten Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern, die zum Praktikumsamt der Universität Regensburg gehören, abgeleistet werden.
- Wählen Sie Ihren Praktikumsplatz nach Ihrer Schulstufe und Ihren studierten Fächern aus.
- Absolvieren Sie Ihre Praktika bei verschiedenen Lehrerinnen und Lehrern, um unterschiedliche Auffassungen von Erziehung und Unterricht kennen zu lernen.
- Eine Röntgenbescheinigung ist nicht mehr nötig.
- Als erstes Praktikum ist das Orientierungspraktikum abzuleisten, dann folgt das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (LPO I).
- Voraussetzung für das päd.-did. Schulpraktikum (LPO I neu) ist für alle Studierenden, die ihr Studium mit Beginn im Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben das abgeschlossene Modul in Schulpädagogik. Zudem muss ein Aufgabengeheft (PDF/96 KB) bearbeitet werden und die Anmeldung für das Praktikum in FlexNow erfolgen. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, ist das abgeschlossene Modul nicht verpflichtend, jedoch erwünscht. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Lehrstuhls für Schulpädagogik.
- Nutzen Sie das Orientierungs- und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum, um sich selbst hinsichtlich Ihrer Eignung für diesen Beruf zu überprüfen. Je intensiver Sie im Praktikum mitarbeiten, Stunden, Beobachtungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen, um so mehr werden Sie für sich selbst gewinnen. Verhalten Sie sich den Schülern und betreuenden Lehrern gegenüber korrekt - Sie haben Vorbildfunktion!
- Sinnvollerweise erledigen Sie anschließend das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum in Ihrem Unterrichtsfach. Bitte beachten Sie, dass bei den einzelnen Fächern evtl. Basismodule o. ä. gefordert sein können.
- Das studienbegleitende stufenspezifische Praktikum sollte als letztes absolviert werden. Die schriftliche Unterrichtsvorbereitung, die Sie in diesem Praktikum auszuarbeiten haben, muss am Tag des Unterrichtsversuchs dem Praktikumslehrer vorgelegt werden.
- Informieren Sie sich bei den jeweiligen Lehrstühlen über deren Bedingungen zur Ableistung der Praktika.
- Setzen Sie sich rechtzeitig über die Schulen mit dem Praktikumslehrer / der Praktikumslehrerin wegen des genauen zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs in Verbindung. Sie können bzgl. des zeitlichen Ablaufs beim pädagogisch-didaktischem Schulpraktikum zwar Wünsche gegenüber Ihrer Praktikumslehrkraft äußern, ausschlaggebend ist jedoch dessen Planung.
- Der Praktikumslehrer / die Praktikumslehrerin will Ihnen die ersten Gehversuche auf pädagogischem Parkett erleichtern. Nehmen Sie die Anregungen, Rat- und Vorschläge als Hilfestellung an, haben Sie aber auch Mut zu kritischer Stellungnahme.