nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das Betriebspraktikum (im folgenden als BP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das Betriebspraktikum (BP):
- Das BP soll in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
- Das BP umfasst mindestens acht Wochen. Eine Aufteilung in jeweils zwei- bis mehrwöchentliche Praktika (auch in unterschiedlichen Bereichen) ist möglich.
- Die tägliche Arbeitszeit richtet sich dabei nach den regulären Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebes.
- Das Praktikum muss nach dem Abitur abgeleistet werden, ausgenommen sind hiervon betriebliche Ausbildungen, die in der Regel voll angerechnet werden können. Das Praktikum an den Fachoberschulen kann z. T. angerechnet werden.
- Ferienjobs o. ä. können anerkannt werden, sofern die Formalitäten stimmen.
- Anerkannt werden nicht: Grundwehrdienst, Ersatzdienst, Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen im Gaststättengewerbe und Praktika, die im Rahmen der Schulausbildung abzuleisten waren.
- Lassen Sie sich das BP mit Unterschrift und Schulstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/47 KB) bestätigen.
- Versicherungsschutz ist über die Universitäten gegeben, sofern Sie ordentlicher, eingeschriebener Student sind.