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Fachdidaktisches studienbegleitendes Praktikum

nach § 34 LPO I

Die rechtlichen Grundlagen für das fachdidaktische studienbegleitende Praktikum (im Folgenden als FSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.

Zusammenfassend gilt für das fachdidaktische studienbegleitende Praktikum (FSP):

  • Das FSP findet jeden Mittwoch während des Semesters statt und umfasst drei Unterrichtsstunden und eine Besprechungsstunde.
  • Es soll nicht vor dem dritten Semester und möglichst nicht nach dem fünften Semester abgeleistet werden.
  • Ein Unterrichtsversuch ist verpflichtend.
  • Zum Praktikum werden von den einzelnen Lehrstühlen fachdidaktische Begleitveranstaltungen angeboten.
  • Nähere Informationen zu den genauen Modalitäten der einzelnen Lehrstühle finden Sie hier:
  1. Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft
  2. Institut für Pädagogik

Praktikumsamt für Grund- und Hauptschulen

 

Illustrierende Darstellung einer Studentin mit Block in der Hand auf dem Regensburger Campus