nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das Orientierungspraktikum (im folgenden als OP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend bedeutet dies:
- Das OP soll in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden; eine Ableistung direkt nach der letzten Abiturprüfung ist möglich.
- Das OP soll einen Umfang von drei bis vier Wochen mit ca. 20 Wochenstunden haben. Pro Tag dürfen drei Stunden nicht unterschritten werden.
- Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt offiziell über die Schulämter. In der Praxis wenden Sie sich bitte direkt an den Schulleiter, der von Ihnen gewünschten Schule.
- Die Aufteilung in einzelne Wochen (nicht Tage) ist möglich; es ist durchaus erwünscht, dass Sie sich unterschiedliche Schularten ansehen, bei der Grundschule auch vorschulische Einrichtungen.
- Eine Woche muss mindestens an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, der Rest ist auch an anderen Schulen (auch Ausland) oder bei der Grundschule an vorschulischen Bildungseinrichtungen möglich.
- Lassen Sie sich das OP jeweils mit Unterschrift und Schulstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/50 KB) bestätigen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, verschiedene Schularten kennenzulernen. Das OP ist die beste Möglichkeit, Ihnen bei Ihrer Studienwahl zu helfen!