(nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 (Grundschule) bzw. § 38 Abs. 1 Nr. 3 (Hauptschule))
Die rechtlichen Grundlagen für das stufenspezifische studienbegleitende Praktikum (im folgenden als SSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das stufenspezifische studienbegleitende Praktikum (SSP):
- Das SSP ist fächer-unabhängig, es muss in der jeweiligen Schulart abgeleistet werden.
- Das SSP findet während des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
- Das SSP kann erst nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
- Zu diesem Praktikum finden unter der Regie vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik bzw. dem Lehrstuhl für Schulpädagogik Begleitveranstaltungen statt.
- Die Zuteilung zu den einzelnen Begleitveranstaltungen ist abhängig von den betreuenden Lehrkräften.
- Ein Unterrichtsversuch ist verpflichtend.