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Praktika im Studium der allgemeinen Pädagogik haben den Zweck, Studierenden parallel zur universitären Lehre Einblicke in die pädagogische Praxis zu vermitteln.
In der Studienordnung für Erziehungswissenschaft (Bachelor of Arts) ist der Nachweis für ein 10-wöchiges Praktikum gemäß BAPO §17 M07 Voraussetzung für einen Studienabschluss.
Es wird allerdings allen Studierenden empfohlen, über die in den Prüfungsordnungen geforderten Pflichtpraktika hinaus den Erwerb praktischer Kompetenzen und Qualifikationen zu suchen (z.B. freiwillige Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten).
Bitte lesen Sie den folgenden Text vollständig durch. Er enthält alle wichtigen Informationen über das Pflichtpraktikum für Pädagogen.
Für weitere Fragen und persönliche Beratungsgespräche steht die Praktikumsbetreuung (Dipl. Päd. Markus Hirschmann) zur Verfügung.
Das Praktikum im Bachelorstudiengang ist als ganztägiges, außeruniversitäres Blockpraktikum von mindestens zehn Wochen Dauer (400 Std.) abzuleisten. Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum in zwei Blöcken zu absolvieren, wobei jeder Block mindestens vier Wochen dauern muss; also 2 x 5 oder 4 + 6 Wochen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Praktika in pädagogischen Arbeitsfeldern der Bildungsarbeit absolviert werden müssen. Entscheidend hinsichtlich der Wahl der Praktikumsstelle bzw. der Arbeitsbereiche ist der pädagogische Charakter. Der Mittelpunkt der inhaltlichen Beschäftigung während des Praktikums muss in der Erziehungs- und/oder Bildungsarbeit liegen oder muss zumindest eng an pädagogische Tätigkeiten geknüpft sein. Das bedeutet, dass Praktika, in denen ausschließlich Aufsicht und Betreuung im Elementarbereich (z.B. Kindergärten) oder ausschließlich Pflege (Kranken- und Altenpflege) geleistet wird, nicht anerkannt werden. Ein Bezug zu den Inhalten des Studiums sollte hergestellt werden können. Es wird dringend geraten, das Praktikum im persönlichen oder beruflichen Interessensbereich zu absolvieren. Besteht Unklarheit darüber, welche inhaltliche Orientierung für das individuelle Profil passend ist, oder welche Stellen für bereits vorhandene inhaltliche Interessensschwerpunkte existieren, besteht die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der Praktikumsbetreuung.
Praxistätigkeiten vor Beginn des Studiums (Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, ehrenamtliche Tätigkeiten, erzieherische Ausbildungen) werden im Bachelorstudiengang generell nicht anerkannt.
Der Praktikumsbericht dient der schriftlichen Reflexion der absolvierten Tätigkeit. Er soll die Form einer Seminararbeit (inkl. Deckblatt und Gliederung) haben. Der Umfang des Praktikumsberichts muss zwischen 8 und 10 Seiten betragen. Dabei wird Wert auf eine korrekte Form (Orthographie, sprachlicher Ausdruck) gelegt. Inhaltlich sollte enthalten sein:
Sollte das Praktikum in zwei unterschiedlichen Institutionen geleistet worden sein, umfasst der Bericht diese Gliederungspunkte für beide Institutionen. Der Gesamtbericht ist dann vier Wochen nach Ende des zweiten Blocks bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.
Bitte unbedingt die Immatrikulationsnummer angeben, da sonst eine Einbuchung der erbrachten Leistung in Flexnow nicht erfolgen kann!
Büro: PT 4.1.28
Email: markus.hirschmann@ur.de
Tel.: +49 941 943 3788
Sprechstunde: Dienstag 10-11 Uhr