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Überblick

Alle Studierende des Lehramtsstudiums ab dem WS 2008/09 haben folgende Praktika abzuleisten (neue LPO I, §34):


1. Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum hat eine Dauer von 8 Wochen und ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten; es kann auch im Ausland abgeleistet werden; das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Das Bescheinigungsformular finden Sie hier (47KB).


2. Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 3 bis 4 Wochen und dient der Erprobung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, dem Kennenlernen des Arbeitsfeldes Schule aus der Sicht der Lehrkraft und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf; es soll vor Beginn des Studiums, spätestens aber vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Das Bescheinigungsformular finden Sie hier (50KB).


3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen; Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums; im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennenlernen. Dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen.


4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet während des Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung; es bezieht sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer bzw. vertieft studierten Fächer.


5. Zustäzliches studienbegleitende Praktikum für Grund- und  Hauptschullehramtsstudierende

Grund- und Hauptschullehramtsstudierende haben als weiteres Praktikum nach LPO I §36(1)1 und LPO I §38(1)3 ein zusätzliches einsemestriges studienbegleitendes Praktikum“ abzuleisten.

Für die Organisation und Durchführung sind für die Grundschule der Lehrstuhl Grundschulpädagogik und für die Hauptschule der Lehrstuhl Schulpädagogik zuständig.


Rückmeldung zu den einzelnen Praktika in der Grund- und Hauptschule:
Bitte füllen Sie nach jedem Praktikum die Rückmeldung über die Qualität des Praktikums aus und geben Sie den ausgefüllten Bogen nach dem letzten Praktikum im Praktikumsamt ab!

  1. Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft
  2. Institut für Pädagogik

Studium

"Das Schicksal einer Ge- sellschaft wird dadurch bestimmt, wie sie ihre Lehrer achtet." Karl Jaspers

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