Startseite UR
Mit Hilfe Ihrer schriftlichen Hausarbeit nach LPO I § 30 (alte LPO I) bzw. § 29 (neue LPO I) sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, selbstständig ein wissenschaftliches Thema zu bearbeiten. Hierzu sollen zunächst die relevanten Theorien kurz zusammengefasst und auf eine eigene Forschungsfrage erweitert werden. Folglich wird nicht eine bloße Wiedergabe bekannter Gedanken aus der Literatur erwartet, sondern das Einbringen und das Entwickeln eigener Ideen, sowie ihre wissenschaftlich und sprachlich überzeugende Darstellung. Es ist deshalb nicht erforderlich, die gesamte bestehende Literatur zu kennen und zusammenzufassen, sondern es reicht, sich auf die relevanten Quellen zu beschränken - es sei denn, es wurde eine bibliografische und inhaltliche Übersicht über die bestehende Literatur mit dem Betreuer/der Betreuerin vereinbart. Neben der Standardliteratur sollten die neuesten Publikationen und Forschungsarbeiten verarbeitet werden. Die einzelnen Teile sollten sprachlich gut miteinander verbunden und inhaltlich vernetzt werden. Der Seitenumfang variiert bei alter LPO zwischen 80 und 120 Seiten und bei neuer LPO zwischen 40 und 50 Seiten. Zudem erhalten Studierende der neuen LPO I 10 Leistungspunkte.
Hinweise zum Aufbau einer empirischen Arbeit (PDF/67 KB)
Betreuerinnen und Betreuer empirischer Arbeiten und deren Schwerpunktthemen:
(betreut beide Varianten, Schwerpunktthemen siehe unten)
Kompetenzentwicklung im Vorschulalter
Selbstreguliertes Lernen und Lern-und Leistungsemotionen
Selbstreguliertes Lernen
Selbstreguliertes Lernen
Selbstreguliertes Lernen und Lehrereinstellungen
Hinweise zum Aufbau einer wissenschaftlich projektbezogenen Arbeit (PDF/106 KB)
Betreuerinnen und Betreuer wissenschaftlicher projektbezogener Arbeiten und deren Schwerpunktthemen:
Weitere Themenfelder auf Vorschlag der Studierenden werden im gemeinsamen Dialog geklärt
Alternative Formen der Leistungsbewertung