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Im Zuge des Bolognaprozesses und der damit einhergehenden Stärkung der Autonomie der Hochschulen, die sich u.a. in der Abschaffung der Rahmenprüfungsordnung und anderer ministerieller Vorgaben bemerkbar macht, wurde den Hochschulen verstärkt die Verantwortung für die Sicherung der Qualität ihrer Leistungen übertragen. Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 01.03.2002 (PDF, 184 KB) über die künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland wurde das bisherige System der Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen über Rahmenprüfungsordnungen durch ein System der Qualitätssicherung über Akkreditierung abgelöst. Konnten die Hochschulen bis vor kurzem nur ihre Studiengänge akkreditieren lassen (Programmakkreditierung), ist es seit Ende 2007 auch möglich, das Qualitätssicherungssystem der Hochschule akkreditieren zu lassen (Systemakkreditierung). Die Universität Regensburg hat sich für die Systemakkreditierung entschieden und ist dabei ein universitätsweites Qualitätsmanagementsystem einzuführen.
Martina Bardroff
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