Die vom Akkreditierungsrat akkreditierten Agenturen sind berechtigt, Bachelor- und Masterstudiengänge zu akkreditieren (Programmakkreditierung) und das "Gütesiegel" des AR zu vergeben. Grundlage hierfür sind die vom AR definierten Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (PDF) sowie relevante Vorgaben der KMK und der HRK für Bachelor- und Masterstudiengänge. Gegenstand der Programmakkreditierung sind im Wesentlichen folgende Qualitätsaspekte:
- Klar definierte konkrete und plausible, fachliche und überfachliche Qualifikationsziele, die dem angestrebten wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Ausbildungsziel und Abschlussniveau entsprechen.
- Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem und Erfüllung gesetzlicher bzw. normativer Vorgaben.
- Ein stimmig aufgebautes Studiengangskonzept, das sich zur Erreichung der Qualifikationsziele eignet, pädagogisch und didaktisch fundiert und studierbar ist.
- Ausreichend personelle und sächliche Ressourcen zur Durchführung des Studiengangs.
- Ein adäquates Prüfungssystem, das sich u.a. durch wissens- und kompetenzorientierte, modulbezogene Prüfungen, eine belastungsangemessene Prüfungsdichte und einen Anspruch auf Nachteilsausgleich behinderter Studierender auszeichnet.
- Eine transparente Studieninformation und -dokumentation und eine angemessene fachliche und überfachliche Beratung.
- Vorhandene Qualitätssicherungsinstrumente, die zur Weiterentwicklung der Studiengänge genutzt werden.