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Gemäß eines Grundsatzbeschlusses der KMK vom Juni 2007 soll die Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge einer Hochschule durch eine Überprüfung und Zertifizierung hochschulinterner Qualitätssicherungssysteme (Systemakkreditierung) ersetzt werden können. Ziel der Systemakkreditierung ist es, den mit der Akkreditierung jedes einzelnen Studiengangs verbundenen Verfahrensaufwand der Hochschulen bei Nachweis eines verlässlichen hochschulinternen Qualitätssicherungssystems zu reduzieren.
Bei der Systemakkreditierung steht in erster Linie die Qualität der für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse im Fokus der Gutachter (Prozessqualität), während die Qualität der Studiengänge nur im Rahmen von sog. Programmstichproben (15 % aller Studiengänge der Hochschule) überprüft wird. Bescheinigen die Gutachter der Hochschule ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem, sind damit automatisch alle Studiengänge, die das interne Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert.
Die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Systemakkreditierung sind, dass eine Mindestanzahl von Studiengängen der Universität bereits akkreditiert ist (je angefangene 2.500 Studierende mindestens 1 Studiengang) und dass die Universität ein formalisiertes universitätsweites Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre eingerichtet hat.
Kriterien für die Systemakkreditierung
Die der Systemakkreditierung zu Grunde liegenden Qualitätskriterien (PDF) des Akkreditierungsrats beziehen sich auf folgende Aspekte:
Martina Bardroff
Telefon 0941 943-2394
E-Mail
QM Uni-intern
Koordinierungsstelle LP
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