Zu Hauptinhalt springen
Startseite UR

Systemakkreditierung

Gemäß eines Grundsatzbeschlusses der KMK vom Juni 2007 soll die Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge einer Hochschule durch eine Überprüfung und Zertifizierung hochschulinterner Qualitätssicherungssysteme (Systemakkreditierung) ersetzt werden können. Ziel der Systemakkreditierung ist es, den mit der Akkreditierung jedes einzelnen Studiengangs verbundenen Verfahrensaufwand der Hochschulen bei Nachweis eines verlässlichen hochschulinternen Qualitätssicherungssystems zu reduzieren.

Bei der Systemakkreditierung steht in erster Linie die Qualität der für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse im Fokus der Gutachter (Prozessqualität), während die Qualität der Studiengänge nur im Rahmen von sog. Programmstichproben (15 % aller Studiengänge der Hochschule) überprüft wird. Bescheinigen die Gutachter der Hochschule ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem, sind damit automatisch alle Studiengänge, die das interne Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert.

Die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Systemakkreditierung sind, dass eine Mindestanzahl von Studiengängen der Universität bereits akkreditiert ist (je angefangene 2.500 Studierende mindestens 1 Studiengang) und dass die Universität ein formalisiertes universitätsweites Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre eingerichtet hat.

Kriterien für die Systemakkreditierung
Die der Systemakkreditierung zu Grunde liegenden Qualitätskriterien (PDF) des Akkreditierungsrats beziehen sich auf folgende Aspekte:

  • Definition und Publikation des Ausbildungsprofils der Hochschule und regelmäßige Überprüfung der Qualifikationsziele der Studiengänge.
  • Ein System der Steuerung in Studium und Lehre, das die Festlegung konkreter und plausibler Qualifikationsziele der Studiengänge, die Umsetzung der Qualifikationsziele in studierbare und zielführende Studiengangskonzepte, die adäquate Durchführung der Studiengänge auf der Basis ausreichender Ressourcen, die Erfüllung normativer Vorgaben, die adäquate Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, AbsolventInnen, externen ExpertInnen und VertreterInnen der Berufspraxis sicherstellt.
  • Verfahren der internen Qualitätssicherung, die den Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education genügen.
  • Ein internes Berichtssystem, das die Strukturen und Prozesse in der Entwicklung, Durchführung und Evaluierung der Studiengänge dokumentiert.
  • Klar definierte Zuständigkeiten für die Steuerung von Prozessen im Bereich Studium und Lehre sowie für die interne Qualitätssicherung.
  • Jährlicher Bericht über die Verfahren und Resultate der Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre.
  1. Verwaltung
  2. Referat I/1

Qualitätsmanagement und Koordination in Studium und Lehre

 

Koordination
Koordination

Martina Bardroff
Telefon 0941 943-2394
E-Mail
QM Uni-intern
Koordinierungsstelle LP
RUL