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Sowohl die Programm- als auch die Systemakkreditierung erfolgen auf Basis einer Selbstdokumentation der Hochschule und einer Begehungen durch externe Gutachter. Die Evaluation durch die Gutachter erfolgt auf Grundlage der Kriterien des AR, die von den Akkreditierungsagenturen konkretisiert werden. Die Gutachter werden von der Akkreditierungsagentur benannt und die Namen der Universität vor der Begehung mitgeteilt. Bei der Programmakkreditierung erfolgt nur eine, bei der Systemakkreditierung erfolgen zwei Begehungen. Die erste Begehung dient in erster Linie der Information über die Universität, die zweite Begehung der Durchführung sog. Merkmals- und Programmstichproben. Bei der Merkmalsstichprobe werden relevante Merkmale der Studiengangsgestaltung, wie z.B. das Modularisierungskonzept, das System zur Vergabe von ECTS-Punkten, das Prüfungssystem und die Studienorganisation untersucht. Im Rahmen der Programmstichprobe werden 15 % der Studiengänge einer Universität begutachtet.
Martina Bardroff
Telefon 0941 943-2394
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QM Uni-intern
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