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Änderung von Studiengängen

Einleitung


Änderungen von Studiengängen können sowohl Änderungen von Modulbeschreibungen als auch Änderungen von Prüfungs- und Studienordnungen sein.

Dabei lassen sich vier Kategorien von Studiengangsänderungen unterscheiden:

  • Wesentliche Änderungen, bei denen das ministerielle Einvernehmen nötig ist
  • Änderungen, die vom Senat beschlossen werden (ohne ministerielles Einvernehmen)
  • Änderungen, die vom Fakultätsrat beschlossen werden (ohne Senatsbeschluss und ministerielles Einvernehmen)
  • Redaktionelle und sonstige gremienunabhängige Änderungen

Je nach Kategorie der Änderungen sind unterschiedliche Verfahrensschritte und Fristen zu berücksichtigen.

Nähere Informationen über den Ablauf, die unterschiedlichen Fristen und über die Kategorien der Studiengangsänderung werden in der "Verfahrensbeschreibung zur Änderung von Studiengängen" beschrieben (das Dokument ist nur Universitätsangehörigen unter Qualitätsmanagement Uni-intern zugänglich). Zusätzlich stehen unter dem Reiter "Arbeitshilfen" weitere universitätsinterne Arbeitshilfen sowie relevante externe Vorgaben zur Verfügung.

Hinweis: Redaktionelle und sonstige gremienunabhängigen Änderungen können – nach Rücksprache mit Referat I/2 – jederzeit von der Fakultät durchgeführt werden.


Ansprechpartner

Für Fragen zu geplanten Studiengangsänderungen steht das Referat I/2 – Studienbezogene Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Ansprechpartnerin bei Fragen zum Thema Studiengangsentwicklung:
Michaela Schießl
Telefon 0941 943-2318
E-Mail michaela.schiessl@ur.de

Arbeitshilfen

Universitätsinterne Arbeitshilfen und Links zu relevanten rechtlichen Vorgaben


Universitätsinterne Arbeitshilfen:

(Die Dokumente sind nur Universitätsangehörigen unter Qualitätsmanagement Uni-intern zugänglich.)

  • Verfahrensbeschreibung "Änderung von Studiengängen"
  • Checkliste zur Einführung und Änderung von Studiengängen
  • Zusammenfassung wesentlicher externer Vorgaben für die Konzeption und Änderung von Studiengängen
  • Leitfaden zur Formulierung von Modulbeschreibungen
  • Muster für Modulbeschreibungen
  • Vorlage Studiengangskonzept
  • Mustersatzung Bachelorstudiengänge
  • Mustersatzung Masterstudiengang
  • Handreichung für die Formulierung von Lernergebnissen
  • Flussdiagramm des Verfahrens
  • In- und Outputs des Verfahrens
  • Ziele des Verfahrens
  • Zielgruppenerwartungen des Verfahrens


Relevante rechtliche Vorgaben:

  • Bayerisches Hochschulgesetz
  • Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen mit Beachtung der "Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen" (Anlage in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben) (PDF); KMK-Beschluss v. 04.02.2010
  • Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (PDF); KMK-Beschluss v. 21.04.2005
  • Leitlinien zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses in Bayern – Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Universität Bayern e.V., der Hochschule Bayern e.V. sowie der Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern (PDF) v. 07.06.2010
  • Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen v. 02.11.2007

  1. Verwaltung
  2. Referat I/1

Qualitätsmanagement und Koordination in Studium und Lehre

 

Koordination
Koordination

Martina Bardroff
Telefon 0941 943-2394
E-Mail
QM Uni-intern
Koordinierungsstelle LP
RUL