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Entwicklung und Einführung neuer Studiengänge

Ablauf


Der Ablauf der Entwicklung und Einführung neuer Studiengänge gliedert sich in fünf Phasen:

  • Phase I: Vorarbeiten
  • Phase II: Konzeptausarbeitung
  • Phase III: Gremien
  • Phase IV: Ministerium
  • Phase V: Einführung

Phase I sieht neben einer umfassenden Beratung hinsichtlich externer Anforderungen und notwendiger Vorlaufzeit insbesondere grundlegende Absprachen auf Fach-, Fakultäts- und ggf. universitätsübergreifender Ebene vor.

Phase II ist für die konzeptuelle Ausarbeitung vorgesehen. Hier sind insbesondere die gremienrelevanten Dokumente wie Konzeptpapier, Prüfungs- und Studienordnung, Modulkatalog etc. anzufertigen.

Phase III dient der Entscheidung der beteiligten Gremien. Sie beginnt mit der Vorlage der in Phase II erarbeiteten Dokumente im Fakultätsrat und endet mit der Entscheidung des Hochschulrates.

In Phase IV läuft das ministerielle Genehmigungsverfahren. Während dieser Phase kann sich auf Grundlage ministerieller Monita ggf. die Notwendigkeit geringfügiger Nachbesserungen ergeben. Die Werbung für das neue Studienprogramm kann daher in dieser Phase nur unter Vorbehalt erfolgen.

In Phase V wird der neue Studiengang in allen Systemen der Universität implementiert. Ab dieser Phase kann er uneingeschränkt beworben werden.

Insgesamt ist für das Verfahren eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr vor dem geplanten Studienbeginn erforderlich, d.h. für einen Start im Wintersemester sollte Phase I des Verfahrens idealerweise im Sommersemester des vorhergehenden Jahres beginnen.

Arbeitshilfen


Universitätsinterne Arbeitshilfen und Links zu relevanten rechtlichen Vorgaben

(Die Dokumente sind nur Universitätsangehörigen unter Qualitätsmanagement Uni-intern zugänglich.)

  • Prozess Studiengangsenwicklung
  • Leitfaden Studiengangsentwicklung
  • Checkliste für die Einführung neuer Studiengänge
  • Vorlage Kurzkonzept
  • Vorlage Studiengangskonzept
  • Mustersatzung
  • Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen, Rektorschreiben v. 27.04.2011

Für die Studiengangsentwicklung relevante rechtliche Vorgaben:

  • Bayerisches Hochschulgesetz
  • Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, KMK-Beschluss v. 04.02.2010 (PDF)
  • Auslegungshinweise zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen v. 04.02.2010, KMK Beschluss v. 25.03.2011 (PDF)
  • Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse, KMK-Beschluss v. 21.04.2005 (PDF)
  • Eingruppierung von Absolventen mit dem Bildungsabschluss Bachelor und Promotion im “fast-track”-Verfahren, StMWFK-Schreiben v. 17.07.2009 
    (Zugänglich über Qualitätsmanagement Uni-intern.)

Kontakt


Ansprechpartner

Für Fragen steht Ihnen das Referat I/2 – Studienbezogene Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Ansprechpartnerin bei Fragen zum Thema Studiengangsentwicklung:

Michaela Schießl
Telefon 0941 943-2318
E-Mail michaela.schiessl@ur.de

  1. Verwaltung
  2. Referat I/1

Qualitätsmanagement und Koordination in Studium und Lehre

 

Koordination
Koordination

Martina Bardroff
Telefon 0941 943-2394
E-Mail
QM Uni-intern
Koordinierungsstelle LP
RUL