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Der Bologna-Prozess und seine Umsetzung

Ziele des Bologna-Prozesses

Im Juni 1999 haben die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten in Bologna die gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes bis zum Jahre 2010 unterzeichnet (Bologna-Erklärung, PDF, 31KB). Damit ist ein einschneidender Reformprozess in Gang gesetzt worden. Die beteiligten europäischen Länder haben es sich zum Ziel gesetzt, Europa zu einem international wettbewerbsfähigen Wissenschaftsraum zu machen. Auf verschiedenen Folgekonferenzen (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007) wurde zum einen der Kreis der teilnehmenden Länder immer größer (mittlerweile 46 europäische Staaten), zum anderen wurden die Ziele des Reformprozesses erweitert und verfeinert. Auf nationaler Ebene wurden die europäischen Vorgaben nach und nach umgesetzt durch Beschüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (s. Umsetzungsschritte des Bologna-Prozesses in Deutschland, PDF 12 KB) und hielten Einzug in die Hochschulgesetze der Länder.

Inhaltlich betrachtet sind die grundlegenden Ziele dabei:

  • die Förderung der internationalen Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse
  • die Förderung der Mobilität aller Hochschulangehörigen
  • die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen
  • die Förderung der europäischen Dimensionen im Hochschulbereich
  • die Sicherstellung der Studierbarkeit der einzelnen Studienprogramme

Darüber hinaus soll auch ein Perspektivwechsel von der Input-Orientierung hin zur Output-Orientierung erreicht werden. Das bedeutet konkret, dass sich sich die Qualifikationsziele der einzelnen Studienprogramme nicht mehr an der Vermittlung von Wissen, sondern an den Kompetenzen orientieren, die die Absolventen nach erfolgreichem Studium haben sollen.

Auf der formalen Ebene sind die entscheidenden Instrumente zur Umsetzung dieser Ziele:

  • die Einführung gestufter Studienabschlüsse (Bachelor-/Master-Programme)
  • die Reform der Studiengänge durch Modularisierung, Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS) und Einführung eines studienbegleitenden Prüfungssystems
  • die Bereitstellung eines Diploma Supplement zur Beschreibung der Abschlüsse
  • die Einführung eines Systems zur Qualitätssicherung der Studienprogramme durch das Akkreditierungssystem
  1. Verwaltung
  2. Referat I/1

Qualitätsmanagement und Koordination in Studium und Lehre

 

Koordination
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Martina Bardroff
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