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Im Juni 1999 haben die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten in Bologna die gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes bis zum Jahre 2010 unterzeichnet (Bologna-Erklärung, PDF, 31KB). Damit ist ein einschneidender Reformprozess in Gang gesetzt worden. Die beteiligten europäischen Länder haben es sich zum Ziel gesetzt, Europa zu einem international wettbewerbsfähigen Wissenschaftsraum zu machen. Auf verschiedenen Folgekonferenzen (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007) wurde zum einen der Kreis der teilnehmenden Länder immer größer (mittlerweile 46 europäische Staaten), zum anderen wurden die Ziele des Reformprozesses erweitert und verfeinert. Auf nationaler Ebene wurden die europäischen Vorgaben nach und nach umgesetzt durch Beschüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (s. Umsetzungsschritte des Bologna-Prozesses in Deutschland, PDF 12 KB) und hielten Einzug in die Hochschulgesetze der Länder.
Inhaltlich betrachtet sind die grundlegenden Ziele dabei:
Darüber hinaus soll auch ein Perspektivwechsel von der Input-Orientierung hin zur Output-Orientierung erreicht werden. Das bedeutet konkret, dass sich sich die Qualifikationsziele der einzelnen Studienprogramme nicht mehr an der Vermittlung von Wissen, sondern an den Kompetenzen orientieren, die die Absolventen nach erfolgreichem Studium haben sollen.
Auf der formalen Ebene sind die entscheidenden Instrumente zur Umsetzung dieser Ziele:
Martina Bardroff
Telefon 0941 943-2394
E-Mail
QM Uni-intern
Koordinierungsstelle LP
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