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Der Ablauf der Entwicklung und Einführung neuer Studiengänge gliedert sich in fünf Phasen:
Phase I sieht neben einer umfassenden Beratung hinsichtlich externer Anforderungen und notwendiger Vorlaufzeit insbesondere grundlegende Absprachen auf Fach-, Fakultäts- und ggf. universitätsübergreifender Ebene vor.
Phase II ist für die konzeptuelle Ausarbeitung vorgesehen. Hier sind insbesondere die gremienrelevanten Dokumente wie Konzeptpapier, Prüfungs- und Studienordnung, Modulkatalog etc. anzufertigen.
Phase III dient der Entscheidung der beteiligten Gremien. Sie beginnt mit der Vorlage der in Phase II erarbeiteten Dokumente im Fakultätsrat und endet mit der Entscheidung des Hochschulrates.
In Phase IV läuft das ministerielle Genehmigungsverfahren. Während dieser Phase kann sich auf Grundlage ministerieller Monita ggf. die Notwendigkeit geringfügiger Nachbesserungen ergeben. Die Werbung für das neue Studienprogramm kann daher in dieser Phase nur unter Vorbehalt erfolgen.
In Phase V wird der neue Studiengang in allen Systemen der Universität implementiert. Ab dieser Phase kann er uneingeschränkt beworben werden.
Insgesamt ist für das Verfahren eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr vor dem geplanten Studienbeginn erforderlich, d.h. für einen Start im Wintersemester sollte Phase I des Verfahrens idealerweise im Sommersemester des vorhergehenden Jahres beginnen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie universitätsinterne Arbeitshilfen ebenso wie Links zu relevanten rechtlichen Vorgaben und Ansprechpartner.
Martina Bardroff
Telefon 0941 943-2394
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