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Entleihberechtigt sind hauptamtliche Mitarbeiter der Universität Regensburg. Wenn Sie das Leihgerät durch eine andere Person abholen lassen, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht, d.h. wenn sie als Stellvertreter das erste Mal ein Gerät ausleihen wollen, müssen sie diese Vollmacht ausfüllen und unterschreiben lassen. Sie werden dann als Entleihberechtiger mit Ihrem RZ-Account registriert. Prüfen Sie bei der Übergabe des Gerätes auf Vollzähligkeit der Zubehörteile.
Die Leihgeräte sind nicht versichert. Für Schäden haftet der Entleiher.
Otto Greipl, Josef Böhm
RZ Raum 0.40, EG
Telefon 0941 943-4972
ausleihe.rz@rz.uni-regensburg.de
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Mo - Do |
8.00 - 11.15 Uhr 12.00 - 16.30 Uhr |
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| Fr | 9.00 - 11.15 Uhr 12.00 - 14.00 Uhr |
Die Geräteausgabe schließt pünktlich. Bitte erscheinen Sie deshalb zum Abholen/Zurückbringen der Geräte unbedingt einige Minuten vor dem festgesetzten Zeitpunkt.
Melden Sie Ihren Entleihwunsch rechtzeitig an. Bei Veranstaltungen während des Semesters empfielt es sich die Geräte bereits vor Semesterbeginn zu registrieren. Verwenden Sie dazu bitte den Entleih-Antrag. Im Wochenplan sehen Sie, ob das Gerät zum gewünschten Zeitpunkt frei ist.
Sie wählen im Entleih-Antrag nur die Gerätekategorie aus, z.B. Beamer, und bekommen dann den nächsten freien Beamer zugeteilt. Für Entleiher, die auf einem ganz bestimmten Gerät bestehen, besteht die Möglichkeit die Geräte-Nr. dieses Gerätes mit anzugeben. Wir informieren Sie dann per Email oder SMS, ob Ihr Entleih-Wunsch erfüllt werden kann.
Wenn Sie ein Gerät nicht rechtzeitig abholen, erlischt die Reservierung.
Folgende Geräte können ausgeliehen werden:
Näheres zu diesen Geräten finden Sie in der Geräteliste der RZ Gerätesausleihe. Die Ausleihe erfolgt über die RZ Geräteausleihe.