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Informationen zum Schwerpunktbereich 2 ("Unternehmen - Steuern - Arbeit - Sanierung") Modul 2 ("Arbeitsrecht") und Modul 3 ("Untenehmenssanierung")

Übersicht

 


Allgemeines

Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums der Fakultät ist das Arbeitsrecht Teil des Schwerpunktes 2 "Unternehmen – Steuern – Arbeit – Sanierung". Dieser Schwerpunkt besteht aus Vorlesungen zum Kapitalgesellschaftsrecht sowie Vorlesungen zum kollektiven Arbeitsrecht, wobei im folgenden nur letztere näher dargestellt werden sollen. Die jeweils ein- oder zweistündigen Veranstaltungen des Arbeitsrechts bauen unmittelbar auf die im Grundstudium angebotene Vorlesung Arbeitsvertragsrecht auf und vertiefen die Gebiete des kollektiven Arbeitsrechts (z.B. Arbeitskampf-, Tarifvertrags- oder Betriebsverfassungsrecht) sowie seiner europarechtlichen und sozialrechtlichen Bezüge.

Angeboten wird die Vorlesung "Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht", die insbesondere die Beteiligung der Beschäftigten durch den Betriebsrat an den für sie relevanten Entscheidungen auf betrieblicher Ebene vertieft (Mitbestimmung des Betriebsrats bei Individualmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen z.B. zur Regelung der Arbeitszeiten oder der Einführung von Überwachungskameras, aber auch Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit unternehmerischen Maßnahmen wie Betriebsänderungen oder Umstrukturierungen und deren Auswirkungen auf die Rechte der Arbeitnehmer).

Zur Ergänzung und Vertiefung dieses Angebots dient die Vorlesung "Unternehmensmitbestimmung", die sich auf die Vermittlung von Grundstrukturen der Arbeitnehmerbeteiligung auf Unternehmensebene (Aufsichtsrat) begrenzt; dies dient zudem der Ergänzung des im Kapitalgesellschaftsrecht vermittelten Stoffes (Welche Art der Mitbestimmung gilt bei welcher Rechtsform? Wie können Arbeitnehmerbeteiligungen durch die Wahl einer bestimmten Rechtsform beeinflusst werden?).

Fortgesetzt wird das Schwerpunktbereichstudium durch die Lehrveranstaltung Tarif- und Arbeitskampfrecht. Sie widmet sich vornehmlich dem Abschluss, Inhalt und der Beendigung von Tarifverträgen sowie deren spezifischen Rechtswirkungen auf die Arbeitsverträge tarifgebundener Parteien. Fragen des Arbeitskampfrechtes betreffen vornehmlich die zulässigen Arbeitskampfmittel (z.B. Streik und Aussperrung), die notwendigen Voraussetzungen rechtmäßiger Arbeitskämpfe sowie deren Wirkungen auf die Einzelarbeitsverhältnisse. Ergänzt wird der Stoff der Vorlesungen durch eine Konversationsübung zum kollektiven Arbeitsrecht und einer Konversationsübung zur arbeitnehmerrelevanten höchstrichterlichen Rechtssprechung, in denen der Stoff der Vorlesung anhand von komplexen Fällen vertieft und vorlesungsübergreifend diskutiert wird. Darüber hinaus bietet die fakultativ angebotene Vorlesung "Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz" weitere Einblicke in die wirtschaftlichen Verflechtungen und Auswirkungen des Arbeitsrechts. Diese Veranstaltungen bieten jeweils auch Vertiefungen anhand von Fällen und insbesondere die Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums findet zudem in jedem Semester ein Seminar statt, in dem Themen sowohl für ein "erstes Seminar" wie auch für eine Studienabschlussarbeit angeboten werden. Um den Teilnehmern die formalen Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit zu verdeutlichen, wurde ein Merkblatt erstellt und auf der Homepage abgelegt. Für diejenigen, die sowohl das erste Seminar, wie auch die Studienarbeit im kollektiven Arbeitsrecht schreiben wollen, besteht zudem die Möglichkeit einer Einzelbesprechung der Korrekturen zur ersten Seminararbeit. Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich wird den Studierenden empfohlen, die angebotenen Konversatinsübungen und Seminare dazu zu nutzen, das Diskutieren und Präsentieren von eigenen Ansichten und Ergebnissen zu üben. Im Rahmen dieser Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, praxisrelevante Sachverhalte in kleineren Gruppen zu diskutieren und eigenständige Lösungen zu entwickeln.

 


Turnus der Veranstaltungen

 

Wintersemester

  • Kollektives Arbeitsrecht I (Koalitions-, Tarif-, und Arbeitskampfrecht) - 2 SWS
  • Konversationsübung zum kollektiven Arbeitsrecht I - 1 SWS
  • Seminar - 2 SWS

 

Sommersemester

  • Kollektives Arbeitsrecht II (Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht) - 2 SWS
  • Konversationsübung zum kollektiven Arbeitsrecht II - 1 SWS
  • Recht der Unternehmensmitbestimmung - 1 SWS
  • Konversationsübung Arbeitnehmerrelevante höchstrichterliche Rechtsprechung - 1 SWS
  • Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz (fakultativ, Zusatzausbildung Unternehmenssanierung) - 2 SWS
  • Seminar - 2 SWS

 


Zeitansatz für das Schwerpunktbereichsstudium

Die Angebote der Fakultät zum Studium des Arbeitsrechts als Schwerpunktbereich in Regensburg erlauben folgenden exemplarischen Studienverlauf (Stunden, die insgesamt für den Schwerpunktbereich ausgewiesen sind und durch arbeitsrechtliche Veranstaltungen nicht belegt werden, entfallen auf Vorlesungen zum Kapitalgesellschaftsrecht):
 

Studienbeginn im Wintersemester

Fachsemester

5. (= WS) 6. (= SS) 7. (= WS)
für den Schwerpunktbereich
insgesamt vorgesehene
Stundenzahl
6 SWS 8 SWS 2 SWS
Allgemeine
Pflichtveranstaltungen
des Schwerpunktbereichs 2 (Vorschlag)

KapitalGesllR I

= 2 SWS

KapitalGesllR II

= 2 SWS
                        

--

= 0 SWS

Veranstaltungen im
Arbeitsrecht (Modul 2),
(Vorschlag)

Koll. ArbR I
KÜ Koll. ArbR I

= 3 SWS    

                        

Koll. ArbR II
KÜ Koll. ArbR II
UnternMitbest.
AN-Rspr.
1. Seminar

= 7 SWS

2. Seminar

= 2 SWS

                 

 

Studienbeginn im Sommersemester

Fachsemester 5. (= SS) 6. (= WS) 7. (= SS)
für den Schwerpunktbereich
insgesamt vorgesehene
Stundenzahl
8 SWS 6 SWS 2 SWS
Allgemeine
Pflichtveranstaltungen
des Schwerpunktbereichs 2 (Vorschlag)

KapitalGesllR II

= 2 SWS

KapitalGesllR I

= 2 SWS

--

= 0 SWS

Veranstaltungen im
Arbeitsrecht (Modul 2),
(Vorschlag)

Koll. ArbR II
KÜ Koll. ArbR II
UnternMitbest. 
AN-Rspr.

= 5 SWS

Koll. ArbR I
KÜ Koll. ArbR I
1. Seminar

= 5 SWS
                       

2. Seminar

= 2 SWS
                

  1. Fakultät für Rechtswissenschaft

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Dr. Gerrit Forst (Lehrstuhlvertreter)