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Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts

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Campus Herbst Mw _01_

Der Lehrstuhl forscht und lehrt im Bereich des Bürgerlichen Rechts, des Unternehmens- und Finanzmarktrechts und der Grundlagen des Rechts.


Aktuelles

Neuerscheinung: Ad-hoc-Publizität bei gestreckten Sachverhalten

Die vermeintlichen Besonderheiten von sog. „gestreckten Sachverhalten“, also Fallgestaltungen, die aus einer Abfolge von einzelnen Schritten bestehen, welche auf ein bestimmtes Ziel gerichtet sind, und bei denen zu Beginn des Prozesses noch nicht klar ist, ob das Endziel überhaupt und gegebenenfalls in welcher Form erreicht werden wird, werden seit Jahren im europäischen Insiderrecht diskutiert. In einem aktuellen Beitrag, der in der AG 2024, 57-66 erschienen ist, analysiert Prof. Hellgardt diese Diskussion und die Lösungsvorschläge der EU-Kommission im sog. Listing Act. Er zeigt, dass „Zwischenschritte“ und „Endereignisse“ letztlich austauschbare Kategorien sind und sich nicht dazu eignen, kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungspflichten wie Art. 17 MAR zu konkretisieren.


Zweite RegulationResearchConfernce

Am 4. und 5. Dezember 2023 veranstaltete der Lehrstuhl Hellgardt im Rahmen des von der VolkswagenStiftung geförderten Forschungsprogramms „Regulatory Instruments in the Real World“ die zweite jährliche RegulationResearchConference. Im Mittelpunkt stand die Frage des personalisierten Rechts. Die Keynote Speech hielt Prof. Omri Ben-Shahar von der University of Chicago. Ein Konferenzbericht findet sich hier.


Neuerscheinung: Kapitalmarktinformationshaftung und Haftungsregress bei Vorstand und Aufsichtsrat

Im Rahmen des von Hommelhoff, Hopt und Leyens herausgegebenen Handbuchs „Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat“ (C.H. Beck, 2024) hat Prof. Hellgardt einen Beitrag über Haftungsrisiken für Organwalter im Zusammenhang mit falscher Kapitalmarktpublizität veröffentlicht. Der Beitrag bringt erstmals sowohl die Haftung der börsennotierten Aktiengesellschaften als auch der Vorstände und Aufsichtsräte sowohl im Außen- als auch Innenverhältnis in einer konzisen Darstellung zusammen.


Neuerscheinung: Gibt es eine eigenständige Zivilrechtswissenschaft?

Zu Beginn des Jahres 2024 ist der von Eisfeld, Klippel (†), Löhnig und Pahlow herausgegebene Band „Zivilrechtswissenschaft“ erschienen. Darin hat Prof. Hellgardt den einführenden Beitrag unter dem Titel „Gibt es eine eigenständige Zivilrechtswissenschaft?“ veröffentlicht. In diesem Beitrag versucht er zu zeigen, dass die Unterschiede zwischen Zivilrechtswissenschaft, Strafrechtswissenschaft und der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht keiner kategorischen Natur sind und man daher besser von einer einheitlichen Rechtswissenschaft sprechen sollte.


Neuerscheinung: Krisenbewältigung und Vertragsrecht

Prof. Hellgardt hat auf der letzten Zivilrechtslehrertagung einen Vortrag zum Thema „Krisenbewältigung und Vertragsrecht“ gehalten, der nun in erweiterter Fassung im AcP veröffentlicht wurde (AcP 223 (2023), 234-343). Die Abhandlung behandelt die Frage, wie unvorhergesehene Krisen, vor allem aber die ebenso unvorhersehbaren staatlichen Reaktionen auf diese Krisen bestehende Verträge beeinträchtigen und wie dieses Spannungsverhältnis aufzulösen ist. Prof. Hellgardt behandelt diese Frage für vergangene Krisen (Corona-Pandemie), gegenwärtige Krisen (Ukraine-Krieg) und zukünftige Krisen (Klimakrise). Er zeigt dabei auf, dass es bei der Anpassung von Verträgen, die von staatlichen Krisenbewältigungsmaßnahmen betroffen sind, nicht nur um die Interessen der beteiligten Parteien, sondern auch um das öffentliche Interesse geht, wirtschaftliche und Freiheitsverluste möglichst zu reduzieren und sozial adäquat zu allozieren.


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Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts


Sekretariat

Frau Cosima Eder
Gebäude RW(L), Zi. 117

Tel.: 0941-943 2641
Fax: 0941-943 4985

lehrstuhl.hellgardt@ur.de