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Zeit: |
Blockveranstaltung, 4.-6.5. 2011 |
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Ort: |
Audimax |
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Materialien: |
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| Beschreibung: | Die Blockveranstaltung richtet sich an Studierende am Beginn des Studiums der Rechtswissenschaft. Sie hat propädeutische Funktion und führt in grundlegende Strukturen, Begriffe und Prinzipien des bürgerlichen Vermögensrechts ein. Die Veranstaltung bietet zugleich einen ersten Einblick in die juristische Arbeitsmethode und bildet ein Fundament für die zivilrechtlichen Vorlesungen im Wintersemester (Allgemeiner Teil und Schuldrecht I).In der Einführungswoche finden zudem Einweisungen in das Studium der Rechtswissenschaft statt. In Veranstaltungspausen stellen sich wichtige Institutionen der Universität (Universitätsbibliothek mit Führungen, die Allgemeine Studienberatung, das Sprachenzentrum, das Europaeum und die Fachschaft Jura u.a.) vor. |
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Zeit: |
Dienstag, 14-16 Uhr |
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Ort: |
H 15 |
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Materialien: |
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| Beschreibung: |
Die Veranstaltung behandelt drei zentrale Regelungskomplexe des BGB: das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB), das Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) sowie die die Regeln der GoA (§§ 677 ff. BGB). Aufgrund der systematisch sehr engen Verknüpfung mit dem Deliktsrecht werden zudem auch die Vorschriften des allgemeinen Schadensrechts (§§ 249 ff. BGB) sowie die Gesamtschuld (§ 421 ff. BGB) im Zusammenhang mit dem Deliktsrecht besprochen. |
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Zeit: |
Mittwoch, 12-14 Uhr |
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Ort: |
H 4 |
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Materialien: |
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| Beschreibung: |
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Zeit: |
Dienstag, 12-14 Uhr (1. Semesterhälfte) |
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Ort: |
H 20 |
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Materialien: |
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| Beschreibung: |
Das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie, die sich mit rechtlichen Fragen beschäftigt, die aus dem rechtlichen Schutz und der wirtschaftlichen Verwertung von Informationstechnologien resultieren. Im ersten Teil der Vorlesung (Sommersemester) werden die Rechte des Geistigen Eigentums im Überblick vorgestellt, die für den IT-Bereich bedeutsam sind, also v.a. Patent-, Urheber- und Kennzeichenrechte. Im zweiten Teil (Wintersemester) stehen vertragsrechtliche Fragen im Zentrum, z.B. der „Softwarevertrag“, der „Webdesign-Vertrag“ usw. Hinzu treten insbesondere die besonderen Probleme die sich beim Vertragsschluss mittels elektronischer Medien und beim Vertrieb über das Internet stellen. Der dritte Teil der Vorlesung behandelt Konflikte mit Dritten. Grundkenntnisse im Zivilrecht sind zwingend erforderlich. Für Medienwissenschaftler wird die Einführung 21 811 empfohlen. |
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