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Promotion

Hinweise zu Promotionsanfragen

Promotionsanfragen richten Sie bitte schriftlich an den Lehrstuhlinhaber. Dissertationsthemen werden aus den vom Lehrstuhl abgedeckten Rechtsgebieten vergeben, also dem Bürgerlichen Recht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Europäischen Privatrecht oder der Rechtstheorie.

 

Die Promotionsanfrage soll neben einem kurzen Anschreiben einen (tabellarischen) aussagekräftigen Lebenslauf umfassen, der auch ihren akademischen und beruflichen Werdegang wiedergibt.

 

Erforderlich sind zudem Kopien der Staatsexamens-Zeugnisse sowie des Abiturzeugnisses.

Als Doktorand können nur Kandidaten angenommen werden, die mindestens eine Juristische Staatsprüfung mit der Note "vollbefriedigend" abgeschlossen haben. Bewerber anderer Fakultäten werden grundsätzlich nur angenommen, wenn sie zudem die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an jener Universität erfüllen, an der sie zur Zeit der Ersten Juristischen Staatsprüfung immatrikuliert waren. Im Übrigen gilt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg.

Dissertationsthemen werden grundsätzlich nicht vorgegeben oder vergeben. Die Vorlage eines grundsätzlich geeigneten Arbeitsthemas ist vielmehr Ausweis der wissenschaftlichen Eignung des Bewerbers. Dieses schließt freilich nicht aus, dass die von Ihnen gewählte Themenstellung im Rahmen der persönlichen Promotionsbetreuung präzisiert oder modifiziert wird. Erforderlich ist daher ein Exposé, das erkennen lässt, wie Sie zu der konkreten Themenstellung gelangt sind und welche Erkenntnisse Sie sich erhoffen. Das Exposé sollte durch eine Recherche im Schrifttum zu der angedachten Thematik begleitet werden und zentrale Aufsätze und Monographien nennen. Ziel eines solchen Exposés ist im Wesentlichen der Nachweis, dass Sie sich bereits eigenständig in die von Ihnen gewählte Themenstellung eingearbeitet haben. Es sollte v.a. Fragestellungen aufzeigen, die im Fortschritt der Untersuchung beantwortet werden könnten.

Sinnvoll ist des weiteren ein Arbeitsplan, der erkennen lässt, welchen Zeitraum der Bewerber für die Behandlung der angedachten Themenstellung eingeplant hat und wie er diesen grob strukturieren möchte.

  1. Universität
  2. Fakultät Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Carsten Herresthal

Promotion
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