Die Betreuung von Promotionsvorhaben gehört zu meinen vornehmsten Aufgaben als Hochschullehrerin. Ich möchte interne und externe Interessierte deshalb ausdrücklich ermuntern, Promotionsanfragen an mich zu richten, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sie erfüllen die Promotionsvoraussetzungen nach der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg oder sind bereit, diesen Voraussetzungen bis zur Einreichung der Dissertation zu genügen.
- Sie interessieren sich für ein Forschungsgebiet, auf dem ich arbeite. Das sind das Erbrecht und das Familienrecht in dogmatischer, europäischer und historischer Perspektive, die Kodifikationsgeschichte sowie die Kulturgeschichte des antiken römischen Rechts.
- Sie richten eine schriftliche Promotionsanfrage an mich, der ein tabellarischer Lebenslauf ebenso beiliegt wie Ablichtungen des Abitur- und des oder der Staatsexamenszeugnisse. In der Anfrage formulieren Sie bereits erste gedankliche Ansätze zur Wahl eines Themas und Ihrem Erkenntnisinteresse. Ein vollständiges Exposé ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
- Sie verabreden sich mit mir zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir auf der Basis Ihrer schriftlichen Promotionsanfrage ausloten, ob und auf welchem thematischen Feld wir ein Betreuungsverhältnis begründen können. Wenn wir eine Übereinkunft erzielen, nehme ich Sie als Doktorand oder Doktorandin an und betreue Ihr Promotionsvorhaben gerne.