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Promotion

   
Promotionsanfragen interner und externer Bewerber sind stets herzlich willkommen.

Beachten Sie dabei bitte die folgenden Regeln:

1. Themenfelder

Ihre Interessen sollen eine Verbindung zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls aufweisen:

  • Familien- und Erbrecht in historischer, dogmatischer, rechtsvergleichender und transdiziplinärer Perspktive
  • Familienverfahrensrecht/Mediation
  • Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte seit 1750
  • Wirtschaftsrechtsgeschichte
  • Juristische Zeitgeschichte
  • Vergleichende Rechtsgeschichte
  • Kirchen- und Staatskirchenrecht aus historischer und gegenwärtiger Perspektive


2. Voraussetzungen

Die Promotionsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 4 und 5 der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg in der Fassung vom 11. Dzember 2012.


3. Bewerbung

Bitte fügen Sie Ihrer Promotionsanfrage einen aussagekräftigen Lebenslauf bei. Außerdem sollte Ihre Anfrage erkennen lassen, daß Sie sich bereits Gedanken zur Wahl eines Forschungsthemas gemacht haben, das Sie interessiert (und für das Sie bei mir Interesse wecken wollen), und daß Sie sich über den Forschungsstand und mögliche Forschungsfragen in diesem Bereich orientiert haben. Die Präsentation eines vollständig ausgearbeiteten Themenvorschlags ist jedoch nicht erforderlich: Das exakte Thema Ihrer Arbeit entwicklen Sie gemeinsam mit mir in einem persönlichen Gespäch und fertigen anschließend ein Exposée an, das nach Begutachtung und Rücksprache die Grundlage Ihrer weiteren Forschungsarbeit bilden wird. 


4. Betreuung

Nach Ihrer Annahme als Doktorandin oder Doktorand begleite ich Ihr Forschungsvorhaben im Rahmen regelmäßiger Einzelgespräche. Hinzukommen Doktorandenseminare, bei denen alle Doktorandinnen und Doktoranden über den Stand ihres Forschungsvorhabens, ihre weitere Planung und ggf. auch über ihre Schwierigkeiten bei der Durchführung ihres Forschungsvorhabens referieren und sich der Diskussion stellen. Die Doktorandenseminare bieten außerdem Gelegenheit zum zwanglosen Austausch mit anderen Nachwuchswissenschaftlern, die im selben Themenfeld arbeiten oder gearbeitet haben.


Abgeschlossene Arbeiten

  1. Franziska Kraus, Zivilrechtlicher Schutz gegen Nachstellen. Eine Untersuchung der zivilrechtlichen Auswirkungen des § 238 Abs. 1 StGB unter besonderer Berücksichtigung journalistischer Recherchen, Berlin 2009 (Duncker&Humblot, Schriften zum Bürgerlichen Recht).
  2. Stephanie Ostermann, Das Klärungsverfahren gemäß § 1598a BGB. Abstammungsrechtlicher Kontext und verfassungsrechtliche Vorgaben, Berlin 2009 (Duncker&Humblot, Schriften zum Bürgerlichen Recht).
  3. Rainer Rackl, Das Rechtsmittelrecht nach dem FamFG, Frankfurt/Main 2011 (Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht).
  4. Pia Gambke, Das neue Scheidungsverbungsverfahren nach dem FamFG, Frankfurt/Main 2011 (Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht).
  5. Peter Becker, Die Qualifikation der belgischen cohabitation légale, Frankfurt/Main 2011 (Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht).
  6. Florian Weichselgärtner, Das AGG im Leistungssport: Diskriminierungen im Sport, Regenstauf 2011 (Rechtskultur Dogmatik).
  7. Susanne Weber, Das Verhältnis zwischen der einstweiligen Anordnung im Familienverfahren nach den §§ 49ff. FamFG und dem deckungsgleichen Hauptsacheverfahren, Frankfurt/Main 2012 (Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht).
  8. Marina Schäuble, Erwerbsobliegenheit im Betreuungsunterhalt, Regenstauf 2013 (Rechtskultur Dogmatik).
  9. Franz Birndorfer, Der erstinstanzliche Prozessalltag 1938 bis 1949 anhand der Ehescheidungsakten des Landgerichts Amberg, Regenstauf 2013 (Rechtskultur Wissenschaft).
  1. Fakultät Rechtswissenschaften
  2. Lst. für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht

Promotion

Prof. Dr. Martin Löhnig

12072011435

RW (L) 023
++49 941/943-2624
++49 941/943-2603 (Fax)