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Promotionsanfragen interner und externer Bewerber sind stets herzlich willkommen.
Beachten Sie dabei bitte die folgenden Regeln:
1. Themenfelder
Ihre Interessen sollen eine Verbindung zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls aufweisen:
2. Voraussetzungen
Die Promotionsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 4 und 5 der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg in der Fassung vom 11. Dzember 2012.
3. Bewerbung
Bitte fügen Sie Ihrer Promotionsanfrage einen aussagekräftigen Lebenslauf bei. Außerdem sollte Ihre Anfrage erkennen lassen, daß Sie sich bereits Gedanken zur Wahl eines Forschungsthemas gemacht haben, das Sie interessiert (und für das Sie bei mir Interesse wecken wollen), und daß Sie sich über den Forschungsstand und mögliche Forschungsfragen in diesem Bereich orientiert haben. Die Präsentation eines vollständig ausgearbeiteten Themenvorschlags ist jedoch nicht erforderlich: Das exakte Thema Ihrer Arbeit entwicklen Sie gemeinsam mit mir in einem persönlichen Gespäch und fertigen anschließend ein Exposée an, das nach Begutachtung und Rücksprache die Grundlage Ihrer weiteren Forschungsarbeit bilden wird.
4. Betreuung
Nach Ihrer Annahme als Doktorandin oder Doktorand begleite ich Ihr Forschungsvorhaben im Rahmen regelmäßiger Einzelgespräche. Hinzukommen Doktorandenseminare, bei denen alle Doktorandinnen und Doktoranden über den Stand ihres Forschungsvorhabens, ihre weitere Planung und ggf. auch über ihre Schwierigkeiten bei der Durchführung ihres Forschungsvorhabens referieren und sich der Diskussion stellen. Die Doktorandenseminare bieten außerdem Gelegenheit zum zwanglosen Austausch mit anderen Nachwuchswissenschaftlern, die im selben Themenfeld arbeiten oder gearbeitet haben.
Abgeschlossene Arbeiten
Prof. Dr. Martin Löhnig
RW (L) 023
++49 941/943-2624
++49 941/943-2603 (Fax)