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Die im Juli 2015 in Kraft tretende neue Europäische Erbrechtsverordnung wird die Rechtspraxis vor neue Herausforderungen bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen stellen. Die nationalen Gesetzgeber müssen, trotz der unmittelbaren Geltung der Verordnung, durch entsprechende Ausführungsgesetze die Anwendung der Verordnung regeln.
Das Erste Regensburger Symposium für Europäisches Erbrecht hat das „Testieren mit Auslandsberührung unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung“ zum Gegenstand. Behandelt werden also die Möglichkeiten der Verwirklichung des Gestaltungsziels eines Erblassers unter Geltung der Verordnung.
Nach einer Einführung in Grundfragen der EuErbVO werden offene Fragen der EuErbVO aus rechtsgestaltender Sicht dargestellt. Es folgen Länderreferate zu Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien und Schweden, also für die für Fragen des Europäischen Erbrechts aus deutscher Perspektive wichtigsten ausländischen Rechtsordnungen. Zuletzt wird ein Schlußvortrag den Ertrag der Tagung bündeln und überdies Vorschläge zur gesetzgeberischen "Umsetzung" der EuErbVO in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen machen. Im Anschluß an die einzelnen Referate besteht jeweils Gelegenheit zur Diskussion.
Das Symposium ist als Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 10 Zeitstunden nach § 15 FAO geeignet.
Die Europäische Erbrechtsverordnung: Regelungsgehalt und offene Fragen (Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg)
Gestaltung letztwilliger Verfügungen unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung (Notar Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhold Geimer, München)
Länderreferat Skandinavien (Prof. Dr. Torstein Frantzen, Bergen)
Länderreferat Spanien (Prof. Dr. Francisco Pertinet Vílchez, Granada)
Länderreferat Österreicht (Prof. Dr. Helmut Ofner, Wien)
Länderreferat Schweiz (Prof. Dr. Ulrich Haas, Zürich)
Länderreferat Italien (Prof. Dr. Maria Giovanna Cubeddu Wiedemann, Triest)
Länderreferat Frankreich (Notar Maître Edmond Gresser, La Wantzenau)
Schlußvortrag (Prof. Dr. Walter Pintens, Leuven)
Veranstalter: Juristische Fakultät der Universität Regensburg (Prof. Dr. Martin Löhnig in Zusammenarbeit mit Prof Dres. Peter Gottwald, Dieter Henrich, Wolfgang Reimann, Dieter Schwab) in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer und dem Bundesministerium der Justiz