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Das Mitarbeiterbüro RW(L) 1.15 ist in der Regel Montag bis Freitag vormittags von 9-12 Uhr besetzt.
Die BT-Abschlussklausuren BT I vom 19. Juli und BT II vom 12. Juli werden am Donnerstag, den 17. 10. um 11.35 Uhr in H 16 (Ende erster eil der Vorlesung BT II bei Prof. Müller) zurückgegeben. in der ersten Vorlesungswoche zurückgegeben. In dringenden Fällen können sie ab dem 10. September im Büro (RW(L) 1.15) abgeholt werden. Die Scheine gibt es in jedem Fall erst zu Beginn der Vorlesungszeit. Wir bitten um Verständnis.
Bitte beachten Sie die eingeschränkten Öffnungszeiten in der Zeit vom 9.-29. September:
Dienstag, 10. und Mittwoch 11. September: 14-16 Uhr
Montag, 16. und Montag 23. September: 19-20 Uhr
Remonstartionen gegen die Bewertung der BT-Klausuren können bis 11. Oktober 2013 (Ausschlussfrist) schriftlich nachvollziehbar begründet bei der Lehrprofessur eingereicht werden. Die Lösungsskizzen finden Sie hier:
Die Einzelthemen für die Seminare der Lehrprofessur im kommenden Wintersemester finden Sie hier:
- ausgebucht -
2. Welche Erkenntnismöglichkeiten birgt die Strafrechtsgeschichte?
3. Probleme des Medienstrafrechts
-ausgebucht-
4. Ausgewählte Probleme der Strafrechtsdogmatik im Lichte einer freiheitstheoretischen Rechtsbegründung
Die Rückgabe der Klausuren der Wiederholerzwischenprüfung im Strafrecht vom 14. Juni 2013 erfolgt in der ersten Vorlesungsstunde der BT-II-Vorlesung am 17. Oktober, 11.35 Uhr in H 16.
In dringenden Fällen können die Klausuren bereits ab der Flexnow-Freischaltung bei Frau Kempf in RW(L) 1.15 abgeholt werden. Es wird darum gebeten, von dieser Möglichkeit nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen.
Die Lösungfinden Sie hier. Remonstrationen müssen bis einschließlich Freitag, den 23. August 2013, 24 Uhr an der Lehrprofessur eingehen. Bitte beachten Sie, dass das Büro vom 21.-23. August nicht besetzt ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die begründete (!) Remonstration per Post einzureichen oder in einem entsprechend adressierten Umschlag in den Briefschlitz der Poststelle im Erdgeschoss, Übergang zu Cafete, neben der Fachschaft) einzu werfen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist; verspätet eingegangene Remonstrationen werden nicht bearbeitet!
Es wird darauf hingewiesen, dass an der Lehrprofessur noch etliche REX-Klausuren der vergangenen beiden Semester (SS 2012 PD Dr. Kraatz und WS 2012/13 PD Dr. Gerhold) zur Abholung bereit liegen.
Anträge auf Schreibzeitverlängerung sind schriftlich unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste gemäß § 16 III der Studien- und Prüfungsordnung möglichst frühzeitig (spätestens eine Woche vor der jeweiligen Klausur) zu stellen: Soweit sich diese Anträge auf die Zwischenprüfung beziehen, ist der Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, bezüglich der BT-Klausuren an Herrn PD Dr. Gerhold zu richten.
Eilkorrekturen sind ebenfalls schriftlich zu beantragen und zu begründen. Es wird darum gebeten, dies möglichst frühzeitig zu tun, keinesfalls erst am Tag der Klausur!
Die Begründung muss folgende Angaben enthalten: