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Das Mitarbeiterbüro RW(L) 1.15 ist in der Regel Montag bis Donnerstag vormittags von 9-12 Uhr besetzt.
Anträge auf Schreibzeitverlängerung sind schriftlich unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste gemäß § 16 III der Studien- und Prüfungsordnung möglichst frühzeitig (spätestens eine Woche vor der jeweiligen Klausur) zu stellen: Soweit sich diese Anträge auf die Zwischenprüfung beziehen, ist der Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, bezüglich der BT-Klausuren an Herrn PD Dr. Gerhold zu richten.
Eilkorrekturen sind ebenfalls schriftlich zu beantragen und zu begründen. Es wird darum gebeten, dies möglichst frühzeitig zu tun, keinesfalls erst am Tag der Klausur!
Die Begründung muss folgende Angaben enthalten:
Die restlichen Zwischenprüfungsklausuren vom 8. Februar 2013 und die AT-Scheine für diejenigen Studierenden, die sowohl diese Zwischenprüfung als auch bereits eine Hausarbeit im Strafrecht bestanden haben können ab sofort bei Frau Kempf in RW(L) 1.15 abgeholt werden. Die Remonstrationsfrist läuft bis 8. Mai 2013, 24 Uhr. Remonstrationen müssen bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich (Papierform) an der Lehrprofessur eingegangen und nachvollziehbar begründet sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist unter keinen Umständen möglich!
Die Statistik und die Lösungskizze gibt es hier.
Die restlichen BT-Klausuren (I und II) und die Fortgeschrittenenscheine derjenigen Studierenden, die bereits in der Summe beider BT-Klausuren 8 Punkte erreicht haben können in RW(L) 1.15 abgeholt werden.
Remonstrationen gegen die Bewertung der BT-I-Klausur sind bis spätestens 2. Mai 2013, 24 Uhr, gegen die Bewertung der BT-II-Klausur bis spätestens 8. Mai 2013, 24 Uhr, schriftlich (Papierform) und nachvollziehbar begründet an der Lehrprofessur eingereicht werden.