Die Fakultät bietet bis zum WS 2021/22 einen Studiengang für im Ausland graduierte Juristen an, der nach einem Jahr zum Titel eines legum magister (LL.M.) führt. Er soll einen Überblick über das deutsche Rechtssystem geben und einen Vergleich mit dem Heimatrecht ermöglichen, um so die Karrierechancen im Heimatstaat zu erhöhen. Erforderlich sind ein juristischer Abschluss aus einem anderen Staat und hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Weitere Informationen entnehmen Sie untenstehenden Links.
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Um Ihnen die Anmeldung zur Magisterprüfung leichter zu machen, stellen wir Ihnen hier einen Vordruck für den Antrag an den Dekan zur Verfügung, sowie eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen.
Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung (PDF)
Erforderliche Unterlagen zum Magisterverfahren (PDF, deutsch)
Required documents for the LLM procedures (PDF, english)