Startseite UR
Hier finden Sie gesetzliche Grundlagen rund um das Jura–Studium auf dem aktuellen Stand.
Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft
Diese Ordnung regelt den Aufbau des Studiums, Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren der Hochschulprüfungen (Zwischenprüfung und Juristische Universitätsprüfung) sowie die für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungsnachweise.
Diese Ordnung gilt ab sofort für alle Studenten der Fakultät für Rechtswissenschaft! Die ehemaligen Studien-, Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichsordnungen wurden in dieser Ordnung zusammengefasst und ersetzt - aber ohne den Studienablauf und die vorgesehenen Leistungsnachweise und Hochschulprüfungen zu verändern.
Jedoch gelten für Studenten, die ihr Studium der Rechtswissenschaft spätestens im Sommersemester 2005 aufgenommen haben und sich spätestens im Wintersemester 2007/2008 für ein erstes Seminar nach diesen Vorschriften anmelden, sofern sie nicht vor Ausgabe der Studienarbeit einen Antrag auf Anwendung dieser Studien- und Prüfungsordnung beim Prüfungsamt stellen, die alte Schwerpunktbereichsordnung vom 11. November 2004 mit den alten Studienplänen für die Schwerpunktbereiche 2004 und die §§ 27 bis 29 der alten Studienordnung in der Fassung vom 28. Februar 2005 weiter. § 27 Abs. 3 StPrO gilt stets nur für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2007/2008 oder später aufgenommen haben. (Bei Fragen: siehe FAQ)
Die JAPO 2003 in der jeweils geltenden Fassung gilt seit dem Prüfungstermin 2009/1 ausschließlich.
Hilfsmittelbekanntmachung des Landesjustizprüfungsamtes für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern
Studienführer - Umfangreiche und detaillierte Darstellung des gesamten Jura-Studiums
Hier finden Sie die Promotionsordnung.
Gebäude RW (S), Zi. 1.30
Telefon 0941 943-2671
Telefax 0941 943-81 2671
E-Mail