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Jura für andere Studiengänge


Jura im Nebenfach - BA.-Studiengänge der Philosophischen Fakultäten


  • Studienplan für Nebenfachstudierende der BA.-Studiengänge (ab WS 2008/09), zuletzt geändert durch Beschluss vom 23. Januar 2013
  • Konversationsübungen im WS 2013/14 (bitte melden Sie sich in der ersten bzw. zweiten Vorlesungswoche direkt beim Dozenten an.)

  Öffentliches Recht als 2. Hauptfach


  • Studienplan für Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.-Studienganges, zuletzt geändert durch Beschluss vom 24. Oktober 2012
  • Konversationsübungen im WS 2013/14 (bitte melden Sie sich in der ersten bzw. zweiten Vorlesungswoche direkt beim Dozenten an.)

Einführung Wintersemester 2013/14


Ein kurze Einführung zum Nebenfachstudium bzw. zum Studium des Öffentlichen Rechts als zweites Hauptfach findet am 08.10.13 um ca. 9:45 Uhr im Audimax im Rahmen der allgemeinen Einführung der BA.-Studiengänge statt. 


!ACHTUNG!

Nebenfachstudierende und Studierende des 2. Hauptfachs Ö-Rechts:

Bitte überprüfen Sie Ihre noch nicht beim Prüfungsamt eingereichten Scheine bezüglich der ausgestellten Leistungspunkte mit den Leistungspunkteangaben im Modulkatalog. 

Sollte es Abweichungen geben, kommen Sie bitte zum Studiengangskoordinator zum Umschreiben des Scheins.  


Zusatzinformation für Studierende der BA.-Studiengänge

(NF + 2. Hauptfach ÖR):


1. Im Rahmen des BA.-Studiums kann auf Antrag eine der nachfolgenden Teildisziplinen der Rechtswissenschaft als Nebenfach bzw. als 2. Hauptfach studiert werden:

  • Grundlagen der modernen Rechtsordnung
  • Zivilrecht (nur NF)
  • Strafrecht (nur NF)
  • Öffentliches Recht (NF + 2. HF)

2. Dem Antrag für die Wahl des Nebnefachs bzw. 2. Hauptfaches Öffentliches Recht ist eine Begründung beizufügen, warum das BA.-Studium in der besonderen Fächerwahl gewünscht wird. Es ist zu empfehlen, in der Begründung die besonderen individuellen Voraussetzungen in den Studieninteressen oder in den beruflichen Absichten darzulegen, die die angestrebte Fächerverbindung sinnvoll erscheinen lassen. Die Einschreibung für die Fächerkombination kann erst erfolgen, wenn die Genehmigung bei der Studentenkanzlei vorgelegt werden kann. es ist daher zu empfehlen die Genehmigung so früh als möglich zu beantragen. Der Antrag kann beim Prüfungsamt für BA.-Studiengänge -c/o Zentrales Prüfungssekretariat, Univeritätsstraße 31, 93053 Regensburg-gestellt werden. Die Zeit bis zur Genehmigung eines solchen Antrags kann bis zu 4 Wochen dauern. Es empfiehlt sich daher den entsprechenden Schriftverkehr zeitig zu führen.

3. Die zu besuchenden Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Studienplan (Modulkatalog) > siehe Link oben

4. Es ist immer das Basimodul des entsprechenden Teilgebiets verpflichtend zu ablsovieren.

5. Danach ist zwischen den angebotenen Erweiterunsgmodulen zu wählen, um auf die Gesamtleistungspunktezahl (im Nebenfach 30 LP; im Haubtfach 60 LP) zu kommen.

6. Die in der Modulbeschreibung festlegte Mindestpunktzahl (LP) eines Moduls muss für die Buchung des Moduls in FlexNow zwingend erreicht werden.

7. Der Pflichtbereich ist verpflichtend abzulegen. Aus dem Wahlbereich können Sie entsprechend der fehlenden Leistungspunkte wählen.

8. Die Veranstaltungszeiten entnehmen Sie bitte unserem Vorlesungsverzeichnis.

9. Ergeben Hauptvorlesungen zusammen mit einer Konversationsübung die LP, holen Sie sich bitte beim Dozneten der Konversationsübung den Teilnahmeschein ab und legen diesen beim Vorzimmer des entsprechenden Lehrstuhls der Hauptvorlesung vor, um sich einen zusammenhängenden Schein über Hauptvorlesung (bei bestandener Prüfung) und Konversationsübung ausstellen zu lassen. 

10. Die Scheine reichen Sie bitte für die Eingabe in FlexNow beim Zentralen Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultäten ein.

11. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen des jeweiligen Studienplans (Modulkatalog). 


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