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Promotion

Die Universität Regensburg verleiht durch die Fakultät für Rechtswissenschaft den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung.

Die im weiteren dargestellte Informationen sind nicht abschließend. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text der Promotionsordnung.


Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossenes juristisches Studium in einem universitären Studiengang im Sinne von Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Nr. 1 BayHSchG oder in einem juristischen Fachhochschulmasterstudiengang voraus.

Bei diesen Prüfungen kann es sich handeln:

  1. um eine Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens der Note "vollbefriedigend",
  2. um eine Erste Juristische Prüfung mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ sowohl in der ersten juristischen Staatsprüfung (§ 34 JAPO) als auch in der Universitätsprüfung (§ 40 JAPO),
  3. um eine Erste Juristische Staatsprüfung im Sinne der §§ 5, 5a des Deutschen Richtergesetzes in der bis zum 30.6.2003 geltenden oder einer früheren Fassung mit mindestens der Note „vollbefriedigend“,
  4. um die Abschlussprüfung eines in- oder ausländischen rechtswissenschaftlichen Masterstudienganges mit einem Ergebnis, das dem in Nr. 2 genannten gleichwertig ist,
  5. um ein sonstiges ausländisches juristisches Examen, das einem der in Nr. 2 genannten Examina nach Art und Ergebnis gleichwertig ist.

Häufig gestellte Fragen

Exposé

Der Doktorand ist verpflichtet, innerhalb eines halben Jahres nach seiner Annahme dem Betreuer ein Exposé seines Forschungsvorhabens vorzulegen. Den Inhalt und Umfang legt der Betreuer fest.

Doktorandenseminar

Der Doktorand soll ab Annahme als Doktorand bis Einreichung der Dissertation einmal jährlich an einem öffentlichen Doktorandenseminar der Fakultät teilzunehmen, das von mindestens einem promotionsberechtigten Fakultätsmitglied veranstaltet wird. Bei mindestens einem solchen Seminar hat der Doktorand in Form eines Vortrags mit anschließender Aussprache Bericht über den Stand seines Forschungsvorhabens zu erstatten. Eine Bestätigung über die Teilnahme mit eigenem Vortrag ist bei der Einreichung der Dissertation vorzulegen.

Mündliche Prüfung

Ist die Dissertation angenommen, so setzt der Dekan einen Termin für die mündliche Prüfung fest. Die mündliche Prüfung dient dem Nachweis der Fähigkeit des Bewerbers, ein wissenschaftliches Gespräch über sein Forschungsvorhaben zu führen und seine Forschungsergebnisse gegen Einwände zu verteidigen.


Internationale Doktorandenprogamme

Doppel-Promotionsabkommen mit der Universität Verona


Das Dipartimento di Studi giuridici della facoltà di giurisprudenza dell’Università degli studi di Verona und die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg betreiben ein gemeinschaftliches Promotionsverfahren mit
wechselseitiger Anerkennung des Titels und mit dem Generalthema: „Das Europäische Privatrecht der Vermögensbeziehungen“.

Teil dieses auf drei Jahre angelegten Promotionsstudiums ist neben der Abfassung einer Dissertationsschrift zum Generalthema auch ein Aufenthalt an der Partneruniversität mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen für Doktoranden. Italienische Sprachkenntnisse werden gefordert aber auch gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Prof. Dr. Martin Löhnig.

Rechsgrundlage


Unterlagen zum Promotionsverfahren

Nachwuchsförderung an der Universität Regensburg

Das Zentrum zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die fakultätsübergreifende Plattform für die Förderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Regensburg.

Mehr Informationen finden Sie hier:

http://www.uni-regensburg.de/forschung/zentrum-nachwuchsfoerderung/index.html



Doktorandenseminar nach § 8 PromO

Anstehende Termine:

Montag 04. Dezember 2023

veranstaltete Prof. Dr. Maschmann mit wkklaw Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH ein Doktorandenseminar. Mehr Informationen

Donnerstag/Freitag, 07/08. Dezember 2023

veranstaltet Prof. Dr. Hartmann ein Doktorandenkolloquium

Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Veranstaltern sowie unter Veranstaltungen. (-->)


  1. Fakultäten

Fakultät für Rechtswissenschaft