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Promotion

Die Universität Regensburg verleiht durch die Fakultät für Rechtswissenschaft den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung.

Die im weiteren dargestellte Informationen sind nicht abschließend. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text der Promotionsordnung. (Link)


Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossenes juristisches Studium in einem universitären Studiengang im Sinne von Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Nr. 1 BayHSchG oder in einem juristischen Fachhochschulmasterstudiengang voraus.

Bei diesen Prüfungen kann es sich handeln:

  1. um eine Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens der Note "vollbefriedigend",
  2. um eine Erste Juristische Prüfung mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ sowohl in der ersten juristischen Staatsprüfung (§ 34 JAPO) als auch in der Universitätsprüfung (§ 40 JAPO),
  3. um eine Erste Juristische Staatsprüfung im Sinne der §§ 5, 5a des Deutschen Richtergesetzes in der bis zum 30.6.2003 geltenden oder einer früheren Fassung mit mindestens der Note „vollbefriedigend“,
  4. um die Abschlussprüfung eines in- oder ausländischen Masterstudienganges mit einem Ergebnis, das dem in Nr. 2 genannten gleichwertig ist,
  5. um ein sonstiges ausländisches juristisches Examen, das einem der in Nr. 2 genannten Examina nach Art und Ergebnis gleichwertig ist.

Häufig gestellte Fragen

Exposé

Der Doktorand ist verpflichtet, innerhalb eines halben Jahres nach seiner Annahme dem Betreuer ein Exposé seines Forschungsvorhabens vorzulegen. Den Inhalt und Umfang legt der Betreuer fest.

Doktorandenseminar

Der Doktorand ist verpflichtet, ab Annahme als Doktorand bis Einreichung der Dissertation einmal jährlich an einem öffentlichen Doktorandenseminar der Fakultät teilzunehmen, das von mindestens einem promotionsberechtigten Fakultätsmitglied veranstaltet wird. Bei mindestens einem solchen Seminar hat der Doktorand in Form eines Vortrags mit anschließender Aussprache Bericht über den Stand seines Forschungsvorhabens zu erstatten.

Mündliche Prüfung

Ist die Dissertation angenommen, so setzt der Dekan einen Termin für die mündliche Prüfung fest.
Die mündliche Prüfung dient dem Nachweis der Fähigkeit des Bewerbers, ein wissenschaftliches Gespräch über sein Forschungsvorhaben zu führen und seine Forschungsergebnisse gegen Einwände zu verteidigen.


Unterlagen zum Promotionsverfahren


Doktorandenkolloquium nach § 7 PromO

Anstehende Termine:

  • 07. Oktober 2013 / Prof. Kingreen, Prof. Kühling / Einladung

Vordruck für Teilnahmebestätigung:

Bitte füllen Sie die Vorlage mit Ihren Daten aus und bringen Sie diese zum Doktorandenkolloquium mit. Dort wird dann Ihre Teilnahme durch Unterzeichnung bestätigt.

Für den Fall des eigenen Vortrags wird dem/der Vortragenden eine Bestätigung durch den oder die Veranstalter ausgestellt.

  1. Fakultäten

Fakultät für Rechtswissenschaft

 

Teichrechtespalte

 

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