I. Was bringt mir die Zusatzausbildung Unternehmenssanierung?
Mit der Zusatzausbildung Unternehmenssanierung können Juristen und Betriebswirte mit fundierter juristischer bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Grundausbildung eine vertiefte wissenschaftliche Aufbau- und Ergänzungsausbildung nachweisen. Derzeit wird die Zusatzausbildung Unternehmenssanierung zu einem Magister Legum Unternehmenssanierung (LL.M. corp. restruc.) umgestaltet, so dass demnächst ein international anerkannter akademischer Abschluss (LL.M.) erworben werden kann.
II. Muss ich mich für die Zusatzausbildung Unternehmenssanierung extra einschreiben?
Sofern man als Student der Rechtwissen- oder Wirtschaftswissenschaft bereits eingeschrieben ist, ist eine gesonderte Einschreibung nicht erforderlich; anderenfalls ist eine Einschreibung in der Studentenkanzlei notwendig.
III. Welche Leistungsnachweise sind zu erbringen?
Neben der Teilnahme an einschlägigen Lehrveranstaltungen hat ein Teilnehmer Leistungsnachweise in den folgenden Vorlesungen zu erbringen:
1. Buchhaltung
2. externe Unternehmensberichterstattung I
3. Kostenrechnung
4. Corporate Finance
5. Recht der Kreditsicherheiten
6. Arbeitsrechtliche Fragen der Insolvenz
7. Insolvenzrecht
Danach ist eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung in den Gebieten Corporate Finance und Insolvenzrecht abzulegen.
IV. Welche Lehrveranstaltungen sollte ich besuchen?
Neben den einschlägigen Lehrveranstaltungen für die jeweiligen Leistungsnachweise sollten die Lehrveranstaltungen „Finanzierung“ und „Investition“ besucht werden, da die Veranstaltung „Corporate Finance“ auf diesen aufbaut.
V. Wie melde ich mich für die Prüfungen an?
Eine Anmeldung für die wirtschaftswissenschaftlichen Leistungsnachweise (Veranstaltungen 1 – 4) erfolgt über das Zentrale Prüfungssekretariat für Wirtschaftswissenschaften (PT-Gebäude, Zi. 1.1.2.), eine Anmeldung für die juristischen Leistungsnachweise(Veranstaltungen 5 – 7) erfolgt bei den jeweiligen Dozenten.
VI. Kann ich Leistungen der Zusatzausbildung später für den geplanten LLM corp. restruc. anrechnen lassen?
Ja, eine entsprechende Regelung in der Masterordnung ist geplant.
VII. Wird mir die Zusatzausbildung auf den „Freischuss“ angerechnet?
Ja, die Zusatzausbildung gilt als Zusatzausbildung i.S.v. § 37 Abs. 4 JAPO. Dadurch kann der Freischuss nach dem 9. Semester geschrieben werden. Allerdings ist der Arbeitsaufwand der Zusatzausbildung nicht zu unterschätzen und ein zeitgleiches Absolvieren der Zusatzausbildung und der Examensvorbereitung nur bedingt zu empfehlen. Mehr Informationen zum Freischuss finden Sie auf den Internetseiten des Landesjustizprüfungsamts.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Konrad Heßel vom Lehrstuhl Madaus gerne zur Verfügung. Kontakt