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Thema der Tagung

„Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig.“

Nicht nur Art. 87 des österreichischen B-VG, auch Art. 191c der schweizerischen BV und Art. 97 des deutschen GG garantieren für die Entscheidungsfindung der Gerichte die richterliche Unabhängigkeit.

Doch auch gerichtliche Entscheidungen entstehen nicht in einem Vakuum, sondern werden von Menschen gefällt. Sie sind damit notwendigerweise und auf allen gerichtlichen Ebenen das Ergebnis verschiedenster Einflüsse, Zusammenhänge und Beziehungen – innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals. Genauso endet auch die Wirkung von Gerichtsentscheidungen nicht an dessen Schwelle, sondern reicht weit über diesen hinaus. Gerichtliche Entscheidungen haben etwa Auswirkungen auf die beteiligten Parteien, die Gesellschaft, die Rechtswissenschaft.

Die 58. Assistententagung im Öffentlichen Recht an der Universität Regensburg widmet sich diesen Wechselwirkungen. Ziel der 58. Assistententagung ist es, den Kontext der gerichtlichen Rechtsfindung im Öffentlichen Recht zu beleuchten und zu einer wissenschaftlich-hinterfragenden Auseinandersetzung mit der Rechtserkenntnisquelle „Gerichtsentscheidung“ beizutragen.

Der Call for Papers für die 58. Assistententagung im Öffentlichen Recht ist online. Wir freuen uns sehr, so zahlreiche Einsendungen erhalten zu haben!

Teamarbeitendsw



  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht

58. Assistententagung im Öffentlichen Recht

"Richterliche Abhängigkeit - Rechtsfindung im Öffentlichen Recht"

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Kontakt: 
c/o Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
assistententagung@ur.de