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Susanne Moritz studierte ab dem Wintersemester 2005/06 Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Regensburg und der Universitetet i Oslo, Norwegen. Sie legte die Erste Juristische Staatsprüfung im Termin 2010/2 am Landgericht Regensburg ab und ist seit Februar 2011 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Graser beschäftigt. Im Sommersemester 2013 wurde sie von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg promoviert.
Schon seit mehreren Jahren steht die Pflege – und insbesondere die Reformbedürftigkeit der Pflegeversicherung – in Deutschland in der öffentlichen Debatte. Eine nachhaltige Reform scheint umso dringlicher, als in den Medien gehäuft von menschenunwürdigen und untragbaren Zuständen in den Pflegeheimen berichtet wird. Die Arbeit greift diese Berichte auf, sammelt die empirischen Belege und analysiert die Ursachen. Im Anschluss wird dargelegt, dass durch die konstatierten Missstände die Grundrechte der Pflegebedürftigen in Einrichtungen der stationären Altenpflege verletzt werden und dass der Staat insofern gegen
eine entsprechende grundrechtliche Schutzpflicht verstößt. Abschließend wird aufgezeigt, wie eine verfassungsgerichtliche Durchsetzung der Schutzpflicht möglich wäre.
Ein Thesenpapier zur Dissertation finden Sie hier.