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III. Vorlesung Recht der Internationalen Beziehungen
IV. Vorlesung Europäischer Menschenrechtsschutz
V. Konversationsübung zum Völkerrecht
VII. Völkerrecht in Bachelor- und Masterstudiengängen
VIII. Vorlesung Völkerrecht der Informationsgesellschaft
An der Universität Regensburg werden zwei Vorlesungen zum Völkerrecht angeboten: Die Vorlesung zum Recht der Internationalen Beziehungen (2 SWS, jeweils im Sommer) sowie die Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz (2 SWS, jeweils im Winter, erstmals 2013/14). Die Vorlesungen werden durch vorlesungsbegleitende Konversationsübungen zum Völkerrecht (1 SWS) ergänzt. Hinzu kommen international ausgerichtete Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Alexander Graser und namentlich seine Vorlesung zum transnationalen Menschenrechtsschutz. Damit wird ein breites Lehrangebot im Völkerrecht geboten.
Mit entsprechenden Vorkenntnissen können Sie ein Seminar zum Völkerrecht besuchen.
Die Veranstaltungen können auch im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen belegt werden.
Die Vorlesung Völkerrecht der Informationsgesellschaft wurde letztmalig im Wintersemester 2012/1
Die Vorlesung zum Recht der internationalen Beziehung umfasst namentlich das Recht der diplomatischen Beziehungen, Gewaltverbot und Selbstverteidigung, Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen sowie die internationale Gerichtsbarkeit. Diese Vorlesung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden wird in jedem Sommersemester angeboten.
Als Textsammlung genügt für diese Veranstaltung: Völkerrechtliche Verträge, hrsg. von Albrecht Randelzhofer (Beck-dtv) oder Völker- und Europarecht, hrsg. von Rolf Schwartmann (Textbuch Deutsches Recht, C.F. Müller) oder Sartorius II.
Die Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz wird erstmals im Wintersemester 2013/14.
Für diese Veranstaltungen wird eine Textsammlung benötigt, die insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Europäische Grundrechtecharta umfasst.
Der Schwerpunkt der vorlesungsbegleitenden Konversationsübung liegt auf den völkerrechtlichen Grundlagen, die für ein eigenständiges Arbeiten im Völkerrecht unerlässlich sind: der völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre mit völkerrechtlichen Verträgen und Völkergewohnheitsrecht sowie Staaten und internationalen Organisationen als Völkerrechtssubjekten. Zugleich führt das Kolloquium an Techniken wissenschaftlichen Arbeitens heran und bereitet damit auf Seminar und Studienarbeit vor.
Die Vorlesungen können ohne Konversationsübung gehört werden. Die Konversationsübung kann jedoch nur parallel zur jeweiligen Vorlesung besucht werden.
Grundsätzlich wird in jedem Semester ein völkerrechtliches Seminar angeboten, das sowohl dem Schwerpunkt „Recht der Informationsgesellschaft“ als auch dem Schwerpunkt „Europäisches und internationales Recht“ zugeordnet ist. Aktuelle Seminarankündigungen finden Sie hier.
Wer seine Studienarbeit im Völkerrecht anfertigen möchte, sollte bedenken, dass ein großer Teil der verfügbaren Literatur englischsprachig ist und dass viele Dokumente ebenfalls nur in englischer oder teilweise auch französischer Sprache verfügbar sind. Es werden aber nur Themen vergeben, die sich theoretisch auch ohne fremdsprachige Quellen behandeln lassen.
Die völkerrechtlichen Veranstaltungen können auch in zahlreichen Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität, im Nebenfach sowie im zweiten Hauptfach Öffentliches Recht belegt werden.
Die Vorlesungen und die begleitenden Konversationsübungen können ohne juristische Vorkenntnisse besucht werden. Es wird eine Abschlussklausur angeboten. Sie können zwischen einer 60-minütigen Abschlussklausur, die nur die Vorlesung abdeckt, und einer 75-minütigen Abschlussklausur, die Vorlesung und begleitende Konversationsübung abdeckt, wählen. Wenn Sie die Abschlussklausur mitschreiben wollen, müssen Sie sich in einer der ersten Vorlesungsstunden in eine Liste eintragen. Eine weitere Anmeldung ist nicht erforderlich.
Im Seminar werden juristische Vorkenntnisse vorausgesetzt. Sie sollten vor der Seminarteilnahme nach Möglichkeit an einer vorlesungsbegleitenden Konversationsübung teilgenommen haben. Die Anmeldung erfolgt beim Dozenten; gerne per E-Mail. Die Jurastudierenden mit Abschluss Erste Juristische Prüfung erhalten ihr Thema für Referat und Seminararbeit bereits vor Vorlesungsende und bereiten ihre Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor. Nach Maßgabe der freien Plätze können Sie sich aber auch noch in der vorlesungsfreien Zeit oder zu Vorlesungsbeginn anmelden.
Die Vorlesung zum Völkerrecht der Informationsgesellschaft wurde letztmalig im Wintersemester 2012/13 angeboten. Sie behandelte die rechtlichen Grundlagen der internationalen Informationsordnung. Der erste Teil der Vorlesung hatte den Schutz von wie auch den Schutz vor Informationstätigkeiten durch europäische und universelle Menschenrechte zum Gegenstand. Im zweiten Teil wurden die Abgrenzung der staatlichen Hoheitsbereiche, der völkerrechtliche Vertrag als zwischenstaatliches Kooperationsinstrument sowie über- und nichtstaatliche Akteure wie die Welthandelsorganisation (WTO), die Internationale Telekommunikations-Union (ITU), die Vereinten Nationen und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) behandelt. Besonderes Augenmerk galt der Kooperation zwischen staatlichen und privaten Akteuren.
Die Vorlesungsmaterialien finden Sie hier.
Margit Berndl
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