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Lehre im Völkerrecht

I. Überblick

III. Vorlesung Recht der Internationalen Beziehungen

IV. Vorlesung Europäischer Menschenrechtsschutz

V. Konversationsübung zum Völkerrecht

VI. Seminare

VII. Völkerrecht in Bachelor- und Masterstudiengängen

VIII. Vorlesung Völkerrecht der Informationsgesellschaft


I. Überblick

An der Universität Regensburg werden zwei Vorlesungen zum Völkerrecht angeboten: Die Vorlesung zum Recht der Internationalen Beziehungen (2 SWS) sowie die Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz (2 SWS). Die Vorlesungen werden durch vorlesungsbegleitende Konversationsübungen zum Völkerrecht (1 SWS) ergänzt. Hinzu kommen international ausgerichtete Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Alexander Graser und namentlich seine Vorlesung zum transnationalen Menschenrechtsschutz. Damit wird ein breites Lehrangebot im Völkerrecht geboten.

Mit entsprechenden Vorkenntnissen können Sie ein Seminar zum Völkerrecht besuchen.

Die Veranstaltungen können auch im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen belegt werden.

Die Vorlesung Völkerrecht der Informationsgesellschaft wurde letztmalig im Wintersemester 2012/13 angeboten. Studierende des Schwerpunkts Recht der Informationsgesellschaft können ausgewählte Vorlesungseinheiten der Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz besuchen.

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III. Vorlesung Recht der internationalen Beziehungen

Die Vorlesung zum Recht der internationalen Beziehung umfasst namentlich das Recht der diplomatischen Beziehungen, Gewaltverbot und Selbstverteidigung, Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen sowie die internationale Gerichtsbarkeit. Diese Vorlesung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden wird im Sommersemester 2013 sowie ab Oktober 2014 in jedem Wintersemester angeboten.

Als Textsammlung genügt für diese Veranstaltung: Völkerrechtliche Verträge, hrsg. von Albrecht Randelzhofer (Beck-dtv) oder Völker- und Europarecht, hrsg. von Rolf Schwartmann (Textbuch Deutsches Recht, C.F. Müller) oder Sartorius II.

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IV. Vorlesung Europäischer Menschenrechtsschutz

Deutschland ist ebenso wie die übrigen 46 Mitgliedsstaaten des Europarats von Aserbaidschan bis Zypern, von Island bis zur Türkei und von Portugal bis Russland an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden, über deren Einhaltung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht. Dieses gesamteuropäische Menschenrechtsschutzsystem steht im Zentrum der Vorlesung. Dabei werden ausgewählte Rechte vertieft behandelt. Außerdem widmet sich die Vorlesung dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Union.
 
In den Schwerpunktbereichen Recht der Informationsgesellschaft, Familien- und Erbrecht sowie Gesundheits- und Medizinrecht können fakultativ ausgewählte Vorlesungseinheiten besucht werden. Die entsprechenden Empfehlungen werden zu Vorlesungsbeginn in GRIPS bekannt gemacht.
 

Erforderlich ist eine Textsammlung, die insb. die EMRK sowie die Europäische Grundrechtecharta enthält, also z.B. Grundgesetz (Beck-Texte im dtv); Basistexte Öffentliches Recht (Beck-Texte im dtv), Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland (Textbuch Deutsches Recht), oder Völker- und Europarecht (Textbuch Deutsches Recht).

Die Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz wird erstmals im Wintersemester 2013/14 und ab April 2015 jeweils im Sommersemester angeboten.

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V. Konversationsübung zum Völkerrecht

Der Schwerpunkt der vorlesungsbegleitenden Konversationsübung liegt auf den völkerrechtlichen Grundlagen, die für ein eigenständiges Arbeiten im Völkerrecht bzw. speziell im Europäischen Menschenrechtsschutz unerlässlich sind. Im Recht der Internationalen Beziehungen sind dies vor allem die völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre mit dem Völkervertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht sowie dem Recht der Staatenverantwortlichkeit, während beim Europäischen Menschenrechtsschutz die Analyse von EGMR-Urteilen breiten Raum einnimmt. Zugleich führt das Kolloquium an Techniken wissenschaftlichen Arbeitens heran und bereitet damit auf Seminar und Studienarbeit vor.

Die Vorlesungen können ohne Konversationsübung gehört werden. Die Konversationsübung kann jedoch nur parallel zur jeweiligen Vorlesung besucht werden.

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VI. Seminare

Grundsätzlich wird in jedem Semester ein völkerrechtliches Seminar angeboten, das sowohl dem Schwerpunkt „Recht der Informationsgesellschaft“ als auch dem Schwerpunkt „Europäisches und internationales Recht“ zugeordnet ist. Aktuelle Seminarankündigungen finden Sie hier.

Wer seine Studienarbeit im Völkerrecht anfertigen möchte, sollte bedenken, dass ein großer Teil der verfügbaren Literatur englischsprachig ist und dass viele Dokumente ebenfalls nur in englischer oder teilweise auch französischer Sprache verfügbar sind. Es werden aber nur Themen vergeben, die sich theoretisch auch ohne fremdsprachige Quellen behandeln lassen.

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VII. Völkerrecht in Bachelor- und Masterstudiengängen

Die völkerrechtlichen Veranstaltungen können auch in zahlreichen Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität, im Nebenfach sowie im zweiten Hauptfach Öffentliches Recht belegt werden.

Die Vorlesungen und die begleitenden Konversationsübungen können ohne juristische Vorkenntnisse besucht werden. Es wird eine Abschlussklausur angeboten. Sie können zwischen einer 60-minütigen Abschlussklausur, die nur die Vorlesung abdeckt, und einer 75-minütigen Abschlussklausur, die Vorlesung und begleitende Konversationsübung abdeckt, wählen. Wenn Sie die Abschlussklausur mitschreiben wollen, müssen Sie sich in einer der ersten Vorlesungsstunden in eine Liste eintragen. Eine weitere Anmeldung ist nicht erforderlich.

Im Seminar werden juristische Vorkenntnisse vorausgesetzt. Sie sollten vor der Seminarteilnahme nach Möglichkeit an einer vorlesungsbegleitenden Konversationsübung teilgenommen haben. Die Anmeldung erfolgt beim Dozenten; gerne per E-Mail. Die Jurastudierenden mit Abschluss Erste Juristische Prüfung erhalten ihr Thema für Referat und Seminararbeit bereits vor Vorlesungsende und bereiten ihre Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor. Nach Maßgabe der freien Plätze können Sie sich aber auch noch in der vorlesungsfreien Zeit oder zu Vorlesungsbeginn anmelden.

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VIII. Vorlesung Völkerrecht der Informationsgesellschaft

Die Vorlesung zum Völkerrecht der Informationsgesellschaft wurde letztmalig im Wintersemester 2012/13 angeboten. Sie behandelte die rechtlichen Grundlagen der internationalen Informationsordnung. Der erste Teil der Vorlesung hatte den Schutz von wie auch den Schutz vor Informationstätigkeiten durch europäische und universelle Menschenrechte zum Gegenstand. Im zweiten Teil wurden die Abgrenzung der staatlichen Hoheitsbereiche, der völkerrechtliche Vertrag als zwischenstaatliches Kooperationsinstrument sowie über- und nichtstaatliche Akteure wie die Welthandelsorganisation (WTO), die Internationale Telekommunikations-Union (ITU), die Vereinten Nationen und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) behandelt. Besonderes Augenmerk galt der Kooperation zwischen staatlichen und privaten Akteuren.

Die Vorlesungsmaterialien finden Sie hier.

Wer den Schwerpunkt Recht der Informationsgesellschaft studiert, kann ausgewählte Vorlesungseinheiten der Vorlesung zum Europäischen Menschenrechtsschutz besuchen.

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  1. FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT
  2. version française

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht

Prof. Dr.
Robert Uerpmann-Wittzack, maître en droit
Uerpmann-wittzack Re
Sekretariat

Margit Berndl
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Telefon 0941 943-2659
Telefax 0941 943-1973
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