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M.A. Kriminologie und Gewaltforschung

Beschreibung

Master of Arts in Kriminologie und Gewaltforschung

Studierende aller Fachrichtungen, vorzugsweise Absolvent(inn)en von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen, mit einem ersten Hochschulabschluss können sich an der Universität Regensburg zum „Master of Arts (M.A.) in Kriminologie und Gewaltforschung“ weiter qualifizieren.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester (120 LP).

Der interdisziplinäre Masterstudiengang beschäftigt sich mit den Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Straftaten, Gewalt und Aggression. Dazu werden kriminologische Theorie und multidisziplinäre Perspektiven und Erkenntnisse aus der aktuellen Gewalt- und Aggressionsforschung zu einem fächerübergreifenden Studiengang zusammengeführt. 

Innerhalb der Module nehmen die Studierenden an Veranstaltungen aus verschiedenen Fachrichtungen teil: Rechtswissenschaft, Kriminologie, (Neuro-)Biologie, Medizin, (Forensische) Psychiatrie, Psychologie, Politologie, Soziologie, Theologie, Sprach- und Kulturwissenschaften.

Berufliche Perspektiven

Der Masterstudiengang "Kriminologie und Gewaltforschung" richtet sich an Absolvent(inn)en, die eine Weiterqualifikation nicht nur in ihrem Herkunftsstudienfach anstreben, sondern bewusst das breite Spektrum an Disziplinen einer Universität nutzen wollen. Berufliche Handlungsfelder ergeben sich in Schule, Medizin oder Polizei, im Strafvollzug oder in anderen Institutionen. Des Weiteren bietet der Studiengang durch seine methodische Vielfältigkeit auch Möglichkeiten, sich auf eine fach- oder wissenschaftsjournalistische Tätigkeit vorzubereiten.

Inhalte

Studieninhalte

Kriminologie und Gewaltforschung sind nicht auf ein Studienfach beschränkt, sondern finden sich in allen Bereichen des Lebens und damit in fast allen Fächern. Daher sind an dem Studiengang sieben Fakultäten beteiligt.

In den Basismodulen wird grundlegendes Wissen zur Kriminologie und zur Gewalt- und Aggressionsforschung in den beteiligten Disziplinen vermittelt. Basismodule sind Pflichtmodule.

Die Vertiefungsmodule bieten die Möglichkeit zu einer intensiven Auseinandersetzung mit studienrelevanten Problemfeldern. Zwei der angebotenen sieben Vertiefungsmodule müssen gewählt werden.

Ein wichtiger Baustein des Studiums ist das Forschungsmodul, in dem die Studierenden in Vorbereitung auf die Masterarbeit eine konkrete Fragestellung aus Sicht und unter Anwendung der speziellen Methodik von mindestens zwei am Studiengang beteiligten Fächern bearbeiten.

Das Mastermodul schließlich umfasst das Anfertigen der Masterarbeit.

Module

Zugang

Zugangsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Studierende eines geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Fachs geeignet, vorzugsweise für Absolvent(inn)en von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen. Die Aufnahme erfolgt nach einem Eignungsverfahren.

In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der bei der schriftlichen Bewerbung eingereichten Unterlagen, in der zweiten Stufe wird gegebenenfalls ein Auswahlgespräch durchgeführt. 

Die Kriterien für den Zugang sind in § 4 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt, das Eignungsverfahren in Anlage 1.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 5. Juli 2013, 24.00 Uhr. Bis dahin müssen alle Unterlagen eingegangen sein. 

Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. Bewerbungsformular

2. Lebenslauf; Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können, sollen hervorgehoben werden

3. Studiennachweise:

Bachelorstudierende:

Zeugnis des grundständigen Studiums (Bachelorzeugnis) einschließlich Transcript of Records

oder

falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt:

Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 150 LP und die vorläufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

Studierende der Rechtswissenschaft:

Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung

oder

falls dieses noch nicht vorliegt:

Mitteilung über den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Die Prüfungsbescheinigung/ Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung muss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

4. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen, aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenständen des Masterstudiengangs stehen,

5. Nachweis über außerfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen.  

Bitte scannen Sie die unterschriebenen Dokumente und Leistungsnachweise ein, verbinden diese möglichst zu einem pdf-Dokument mit dem Dateinamen NachnameVorname.pdf. Senden Sie diese bis spätestens 05. Juli 2013, 24.00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse: masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de

Internationale Bewerbungen

Internationale Bewerberinnen und Bewerber sowie deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Schulabschluss reichen folgende Dokumente ein:

1. Bewerbungsformular

2. Lebenslauf; Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können, sollen hervorgehoben werden

3. Antrag auf Zulassung

4. Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung)

5. Studiennachweise (beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung):

Bachelorzeugnis einschließlich Transcript of Records

oder

falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt:

Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 150 LP und die vorläufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.

6. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen, aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenständen des Masterstudiengangs stehen,

7. Nachweis über außerfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen.  

8. Nachweis von Deutschkenntnissen durch Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bzw. einer damit gleichwertigen Prüfung

9. Kopie des Reisepasses

Bitte scannen Sie die unterschriebenen Dokumente und Leistungsnachweise ein, verbinden diese möglichst zu einem pdf-Dokument mit dem Dateinamen NachnameVorname.pdf. Senden Sie diese bis spätestens 05. Juli 2013, 24.00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse: masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de

Weitere Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber finden Sie hier.

Beratung

Fachstudienberatung

Dr. Judith Helmig, Sprechstunde: Mo 10-14 Uhr

Gebäude RW(L), Zi. 0.16
Telefon 0941 943-2617
Judith.Helmig@jura.uni-regensburg.de

  • bei Fragen zur Studienplanung
  • bei Fragen zum StudienabPrüfungs- und Studienordnung: Rechtlich verbindliche Regelungen aller Studien- und Prüfungsangelegenheiten, z. B. zu Prüfungsmodalitäten, Wiederholungsmöglichkeiten, Beurlaubung etc.
  • Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Studienberatung

Eine allgemeine Studienberatung findet bei der Zentralen Studienberatung der Universität Regensburg statt.

Weitere Infos

  1. Fakultät für Rechtswissenschaft

Masterprogramm

M.A. Kriminologie und Gewaltforschung 
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