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Gutachten

Studierenden und Doktoranden, die sich um ein Stipendium bewerben möchten, schreibe ich auf Wunsch Gutachten. Dies gilt bevorzugt - aber nicht ausschließlich - für Stipendien der Friedrich-Ebert-Stiftung, deren Vertrauensdozent ich bin. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass ich mich von der Förderungswürdigkeit der Bewerber überzeugt habe. Im Idealfall kenne ich die Bewerber aus mindestens einer meiner Lehrveranstaltungen. Andernfalls wird ein etwa zwanzigminütiges Prüfungsgespräch erforderlich. Darüber hinaus sollten mich die Bewerber mit Kopien aller Leistungsnachweise und sonstiger Bescheinigungen versorgen, die von Interesse sind (Dienstzeugnisse über Praktikumszeiten, Bescheinigungen von Sprachkursen, Zusatzausbildungen und ähnlichem). Mindestens benötige ich eine Kopie des Abiturszeugnisses und, so vorhanden, des Zeugnisses über die Erste Juristische Prüfung. Steht diese Prüfung noch aus, sind Kopien der universitären Leistungsnachweise beizubringen. Ferner benötige ich einen tabellarischen Lebenslauf der Bewerber und eine kurze Begründung, wofür und warum sie sich um das Stipendium bewerben möchten.
Stellt die stipendienvergebende Stelle einen Fragebogen oder Hinweise für die Gutachter bereit, sind diese Dokumente in Papierform vorzulegen. Mindestens sind die Wünsche der stipendienvergebenden Stelle zu Form, Frist und Adressat des Gutachtens mitzuteilen. Sämtliche Dokumente sind zusammen mit einer kurzen Anfrage einschließlich Passfoto und E-Mail-Anschrift per Post an den Lehrstuhl zu schicken. Die Bewerber erhalten dann alsbald eine Nachricht (Gutachten wird übernommen / nicht übernommen; gegebenenfalls Vereinbarung eines Termins für das Prüfungsgespräch).


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Strafrecht

Prof. Dr. Tonio Walter, RiObLG

Richter am Oberlandesgericht

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht

Lehrstuhlgebaeude

Sekretariat

Martina Binas

Telefon 0941 943-2612 Telefax 0941 943-1972 E-Mail