Allgemein
In dieser Rubrik finden Sie eine Vielzahl wichtiger Informationen und nützlicher Links rund ums Lehramtsstudium an der Universität Regensburg.
Allgemeines zum Lehramtsstudium für Studieninteressierte
An der Universität Regensburg werden vier Lehramtsstudiengänge angeboten:

Diese sind folgendermaßen aufgebaut:

Übersicht zum Download (pdf)
Ausführliche Informationen zum Studium aller Lehrämter finden Sie in der Broschüre (pdf) der Zentralen Studienberatung.
Grundschule

Die Ausbildung zur Grundschullehrerin / zum Grundschullehrer umfasst zwei Phasen:
- ein in der Regel siebensemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität, in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit dem Ersten Staatsexamen (Notengewichtung 60%) abschließt, und
- ein zwei Jahre dauerndes Referendariat an staatlichen Seminar- und Einsatzschulen, das mit der Ablegung des Zweiten Staatsexamens endet und so zur Erlangung der Lehramtsbefähigung führt.
Das Studium für Lehramt an Grundschulen kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Außerdem ist es zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessenten fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten. Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studentenkanzlei für Sie bereit.
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Sie studieren ein Unterrichtsfach mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:
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Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen an der Universität Regensburg studiert werden:
| Biologie (1) | Katholische Religionslehre |
| Chemie | Kunst (3) |
| Deutsch | Mathematik |
| Englisch (2) | Musik (3) |
| Evangelische Religionsehre | Physik |
| Geschichte | Sport (3) |
- Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessenten fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man eine Eignungsprüfung ablegen.
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studentenkanzlei für Sie bereit.
Achtung: Bis zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen sind in manchen Fächern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen geben Ihnen die Merkblätter Vorgeschriebene Fremdsprachenkenntnisse für Lehramt (pdf) und Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen (pdf) der Zentralen Studienberatung.
Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch
- das Studium eines weiteren angebotenen Unterrichtsfaches, Ethik oder Medienpädagogik
- das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule
Mit dieser Erweiterung wird eine Doppelqualifikation für ein Lehramt an den beiden Schularten (Grund- und Hauptschule) erworben. Dabei müssen für den Grund- und Hauptschulbereich jeweils unterschiedliche Didaktikfächer (s.u.) gewählt werden.
- das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ).
Diese Erweiterung bereitet auf die mit der wachsenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt verbundenen Anforderungen des Schulalltags vor.
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.
Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
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Die Didaktik der Grundschule (§36 LPO I bzw. §26 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Grundschulpädagogik und -didaktik
Das Studium der Grundschulpädagogik und -didaktik setzt sich zusammen aus den Teilfächern Grundschulpädagogik, Schriftspracherwerb und Sachunterricht und ist für alle Studierenden des Lehramts an Grundschulen verpflichtend.
Didaktikfächer
Sie studieren drei Didaktikfächer, die folgendermaßen miteinander kombiniert werden:

Haben Sie Deutsch oder Mathematik bereits als Unterrichtsfach gewählt, so kann an dessen Stelle in der Didaktikkombination jedes beliebige Fach mit Ausnahme von Biologie, Chemie, Kunst, Musik, Physik und Sport aus der Liste der Unterrichtsfächer treten.
Haben Sie Musik oder Kunst oder Sport bereits als Unterrichtsfach gewählt, so kann an dessen Stelle in der Didaktikkombination jedes beliebige Fach mit Ausnahme von Biologie, Chemie und Physik aus der Liste der Unterrichtsfächer treten.
Seit WS 2012/13 ist es möglich, innerhalb der Didaktikfächer das Didaktikfach Deutsch als Zweitsprache (DAZ) zu studieren. Möglich sind dabei diese Fächerkombinationen.
Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das bayernweit einzigartige Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Heimat- und Sachunterricht optimal umsetzbar zu machen.
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch
Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn Englisch in der Schule als erste oder zweite Fremdsprache gewählt und mindestens bis zum Ende der 11. Jahrgangsstufe fortgeführt wurde. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule studiert wird.
Basisqualifikationen in Kunst, Musik, Sport
Durch den Erwerb von Basisqualifikationen in den Fächern Kunst, Musik und Sport sollen Studierende des Lehramts an Grundschulen auch in Fächern ausgebildet werden, die sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn das jeweilige Fach als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird. Fächerspezifische Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Kunsterziehung, der Musikpädagogik (⇒ Studium) und des Sportzentrums.
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Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25 bzw. §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Regensburger EWS-Homepage.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.
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Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Grundschulen sind insgesamt fünf Praktika (§34 LPO I und §36 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) vorgesehen:

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an einer Schule, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut ist. Sie können und sollen diese Gelegenheit nutzen, um auch Schularten, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird, sowie vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen. Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten geben neben der entsprechenden Bekanntmachung (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Praktikumsseiten des Lehrstuhls für Schulpädagogik sowie das Praktikumsamt für Grund- und Hauptschulen Auskunft.
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Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
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Im Rahmen des Ersten Staatsexamens müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche
Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 210 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von sieben Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:

Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.
Faltblatt zum Download: Lehramt an Grundschulen - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Hauptschule

Die Ausbildung zur Hauptschullehrerin / zum Hauptschullehrer bzw. zur Mittelschullehrerin / zum Mittelschullehrer umfasst zwei Phasen:
- ein in der Regel siebensemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität, in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit dem Ersten Staatsexamen (Notengewichtung 60%) abschließt, und
- ein zwei Jahre dauerndes Referendariat an staatlichen Seminar- und Einsatzschulen, das mit der Ablegung des Zweiten Staatsexamens endet und so zur Erlangung der Lehramtsbefähigung führt.
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Sie studieren ein Unterrichtsfach mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:
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Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Hauptschulen an der Universität Regensburg studiert werden:
| Biologie (1, 2) | Katholische Religionslehre |
| Chemie (1) | Kunst (4) |
| Deutsch | Mathematik |
| Englisch (3) | Musik (1, 4) |
| Evangelische Religionslehre | Physik |
| Geschichte | Sport (1, 4) |
- Es gilt das Studienjahr. Das heißt, eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.
- Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessenten fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man eine Eignungsprüfung ablegen.
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studentenkanzlei für Sie bereit.
Achtung: Bis zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen sind in manchen Fächern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen geben Ihnen die Merkblätter Vorgeschriebene Fremdsprachenkenntnisse für Lehramt (pdf) und Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen (pdf) der Zentralen Studienberatung.
Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch
- das Studium eines weiteren angebotenen Unterrichtsfaches, Ethik oder Medienpädagogik,
- das Studium der Didaktik der Grundschule
Mit dieser Erweiterung wird eine Doppelqualifikation für ein Lehramt an den beiden Schularten (Haupt- und Grundschule) erworben. Dabei müssen für den Haupt- und Grundschulbereich jeweils unterschiedliche Didaktikfächer (s.u.) gewählt werden. Diese Option setzt im zulassungsbeschränkten Studiengang für die Grundschule freie Studienplätze voraus, die derzeit jedoch kaum vorhanden sind.
- das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ)
Diese Erweiterung bereitet auf die mit der wachsenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt verbundenen Anforderungen des Schulalltags vor.
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.
Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
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Die Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule (§38 LPO I bzw. §27 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedern sich in mehrere Teilbereiche:

Didaktikfächer
Sie studieren drei Didaktikfächer, die folgendermaßen miteinander kombiniert werden:
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Haben Sie als Unterrichtsfach bereits Deutsch gewählt und sich auf die Kombinationsgruppe I festgelegt, so muss das Didaktikfach Deutsch durch das Fach Geschichte oder Arbeitslehre ersetzt werden.
Haben Sie als Unterrichtsfach bereits Mathematik gewählt und sich auf die Kombinationsgruppe II festgelegt, so muss das Didaktikfach Mathematik durch das Fach Arbeitslehre ersetzt werden.
Haben Sie als Unterrichtsfach Kunst, Musik, Sport, evangelische oder katholische Religionslehre gewählt, so kann dieses Fach in der Didaktikkombination durch jedes beliebige Didaktikfach ersetzt werden.
Seit WS 2012/13 besteht die Möglichkeit, innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule das Didaktikfach Deutsch als Zweitsprache (DAZ) zu studieren. Möglich sind dabei diese Fächerkombinationen.
Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das bayernweit einzigartige Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den PCB-Unterricht optimal umsetzbar zu machen.
Hauptschulpädagogik und -didaktik
Der relativ kleine Bereich Hauptschulpädagogik und -didaktik wird derzeit durch das Angebot schulartenspezifischer Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Schulpädagogik abgedeckt.
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch
Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn Englisch in der Schule als erste oder zweite Fremdsprache gewählt und mindestens bis zum Ende der 11. Jahgangsstufe fortgeführt wurde. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule studiert wird.
Basisqualifikationen in Sport
Durch den Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Sport sollen Studierende des Lehramts an Hauptschulen auch in einem Fach ausgebildet werden, die sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn Sport als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule gewählt wird. Fächerspezifische Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Sportzentrums.
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Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25 bzw. §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Regensburger EWS-Homepage.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.
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Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Hauptschulen sind insgesamt fünf Praktika (§34 LPO I und §38 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung für den universitären Prüfungsteil) vorgesehen:

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an einer Schule, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut ist. Sie können und sollen diese Gelegenheit nutzen, um auch Schularten, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird, sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen. Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten geben neben der entsprechenden Bekanntmachung (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Praktikumsseiten des Lehrstuhls für Schulpädagogik sowie das Praktikumsamt für Grund- und Hauptschulen Auskunft.
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Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
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Im Rahmen des Ersten Staatsexamens müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche
Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 210 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von sieben Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:

Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.
Faltblatt zum Download: Lehramt an Hauptschulen - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Realschule

Die Ausbildung zur Realschullehrerin / zum Realschullehrer umfasst zwei Phasen:
- ein in der Regel siebensemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität, in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit dem Ersten Staatsexamen (Notengewichtung 60%) abschließt, und
- ein zwei Jahre dauerndes Referendariat an staatlichen Seminar- und Einsatzschulen, das mit der Ablegung des Zweiten Staatsexamens endet und so zur Erlangung der Lehramtsbefähigung führt.
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Sie studieren zwei Unterrichtsfächer mit jeweils fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:
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Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Realschulen an der Universität Regensburg studiert werden:
| Biologie (1, 2) | Katholische Religionslehre |
| Chemie (1) | Kunst (5) |
| Deutsch | Mathematik |
| Englisch (3) | Musik (1, 5) |
| Evangelische Religionslehre | Physik |
| Französisch (4) | Sport (1, 5) |
| Geschichte |
- Es gilt das Studienjahr. Das heißt, eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.
- Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessenten fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen.
- Um das Niveau bereits vorhandener Sprachkenntnisse bestimmen zu können, ist die Teilnahme an einem Einstufungstest erforderlich.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man eine Eignungsprüfung ablegen.
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studentenkanzlei für Sie bereit.
An der Universität Regensburg sind ausschließlich folgende Fächerkombinationen möglich:

Achtung: Bis zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen sind in manchen Fächern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen geben Ihnen die Merkblätter Vorgeschriebene Fremdsprachenkenntnisse für Lehramt (pdf) und Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen (pdf) der Zentralen Studienberatung.
Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch
- das Studium eines weiteren angebotenen Unterrichtsfaches, Ethik oder Medienpädagogik,
- das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ)
Diese Erweiterung bereitet auf die mit der wachsenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt verbundenen Anforderungen des Schulalltags vor.
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.
Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
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Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25 bzw. §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Regensburger EWS-Homepage.
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Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Realschulen sind insgesamt vier Praktika (§34 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) abzuleisten:

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an einer Schule, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut ist. Sie können und sollen diese Gelegenheit nutzen, um auch Schularten, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird, sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen. Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten geben neben der entsprechenden Bekanntmachung (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Praktikumsseiten des Lehrstuhls für Schulpädagogik sowie das Praktikumsamt für Realschulen in der Oberpfalz Auskunft.
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Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
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Im Rahmen des Ersten Staatsexamens müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche
Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 210 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von sieben Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:

Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.
Faltblatt zum Download: Lehramt an Realschulen - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Gymnasium

Die Ausbildung zur Gymnasiallehrerin / zum Gymnasiallehrer umfasst zwei Phasen:
- ein in der Regel neunsemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität, in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit dem Ersten Staatsexamen (Notengewichtung 60%) abschließt, und
- ein zwei Jahre dauerndes Referendariat an staatlichen Seminar- und Einsatzschulen, das mit der Ablegung des Zweiten Staatsexamens endet und so zur Erlangung der Lehramtsbefähigung führt.
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Sie studieren zwei Unterrichtsfächer mit jeweils fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:
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Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien an der Universität Regensburg studiert werden:
| Biologie (1, 2) | Katholische Religionslehre |
| Chemie (1) | Latein |
| Deutsch | Mathematik |
| Englisch (3) | Musik (1, 5) |
| Französisch (4) | Physik |
| Geschichte | Russisch |
| Griechisch | Spanisch (4) |
| Italienisch (4) | Sport (1, 5) |
- Es gilt das Studienjahr. Das heißt, eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.
- Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessenten fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen.
- Um das Niveau bereits vorhandener Sprachkenntnisse bestimmen zu können, ist die Teilnahme an einem Einstufungstest erforderlich.
- Um dieses Fach studieren zu können, muss man eine Eignungsprüfung ablegen.
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studentenkanzlei für Sie bereit.
An der Universität Regensburg sind ausschließlich folgende Fächerkombinationen möglich:

Für das Studium des Englischen sind fundierte Sprachkenntnisse im Rahmen des oben genannten Eignungsfeststellungsverfahrens nachzuweisen. Im Fach Französisch wird durch den bereits erwähnten Einstufungstest überprüft, ob die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Sprachkenntnisse (Niveau B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ ≈ ca. fünf Jahre Schulfranzösisch) vorhanden sind. Zum Studium von Italienisch und Spanisch können Grundkenntnisse entweder mitgebracht oder an der Universität in entsprechenden Vorkursen vor Vorlesungsbeginn erworben werden. Im Fach Russisch kann das Studium auch ohne Vorkenntnisse aufgenommen werden.
Achtung: Bis zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen sind auch in manchen nicht fremdsprachlichen Fächern Kenntnisse in Griechisch, Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen geben Ihnen die Merkblätter Vorgeschriebene Fremdsprachenkenntnisse für Lehramt (pdf) und Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen (pdf) der Zentralen Studienberatung.
Zum Studium von naturwissenschaftlichen Fächern können gute Grundkenntnisse in den Fächern Chemie, Physik und Mathematik entsprechend den Lehrplänen der Gymnasien insbesondere in der Anfangsphase des Studiums eine deutliche Erleichterung bewirken. Das gilt auch für gute Fremdsprachenkenntnisse vor allem in Englisch.
Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch
- das Studium eines weiteren angebotenen Unterrichtsfaches, Philosophie / Ethik, Medienpädagogik, Sozialkunde oder Tschechisch
Eine Erweiterung mit Sozialkunde wird vor allem Studierenden des Fachs Geschichte empfohlen. Im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums wurde die Kooperation beider Fächer beschlossen, so dass in der Oberstufe bevorzugt Lehrkräfte eingesetzt werden, die über eine Fakultas für beide Fächer verfügen.
- das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ)
Diese Erweiterung bereitet auf die mit der wachsenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt verbundenen Anforderungen des Schulalltags vor.
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.
Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
![]()
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25 bzw. §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Regensburger EWS-Homepage.
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Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Gymnasien sind insgesamt vier Praktika (§34 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch § 25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) abzuleisten:

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an einer Schule, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut ist. Sie können und sollen diese Gelegenheit nutzen, um auch Schularten, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird, sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen. Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten geben neben der entsprechenden Bekanntmachung (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Praktikumsseiten des Lehrstuhls für Schulpädagogik sowie das Praktikumsamt für Gymnasien in der Oberpfalz Auskunft.
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Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
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Im Rahmen des Ersten Staatsexamens müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche
Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:

Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.
Faltblatt zum Download: Lehramt an Gymnasien - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)