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Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Hauptschulen sind laut §34 LPO I und §36 LPO I bzw. §38 LPO I sowie seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung für den universitären Prüfungsteil insgesamt fünf Praktika zu absolvieren:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Schulpädagogik sowie unter: Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (pdf)
Zuständig für Sie ist das Praktikumsamt für Grund- und Hauptschulen.
Zusätzliche Informationen zum Betriebspraktikum bietet Ihnen das Career Center der Universität Regensburg.
Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Realschulen bzw. Lehramt an Gymnasien sind laut §34 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil insgesamt vier Praktika zu absolvieren:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Schulpädagogik sowie unter: Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (pdf)
Zuständig für Sie sind das Praktikumsamt für Realschulen in der Oberpfalz bzw. das Praktikumsamt für Gymnasien in der Oberpfalz.
Zusätzliche Informationen zum Betriebspraktikum bietet Ihnen das Career Center der Universität Regensburg