Startseite UR
Die Ausbildung zur Gymnasiallehrerin / zum Gymnasiallehrer umfasst zwei Phasen:
Faltblatt zum Download: Lehramt an Gymnasien - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Sie studieren zwei Unterrichtsfächer mit jeweils fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:
![]()
Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien an der Universität Regensburg studiert werden:
| Biologie (1, 2) | Katholische Religionslehre |
| Chemie (1) | Latein |
| Deutsch | Mathematik |
| Englisch (3) | Musik (1, 5) |
| Französisch (4) | Physik |
| Geschichte | Russisch |
| Griechisch | Spanisch (4) |
| Italienisch (4) | Sport (1, 5) |
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studentenkanzlei für Sie bereit.
An der Universität Regensburg sind ausschließlich folgende Fächerkombinationen möglich:

Für das Studium des Englischen sind fundierte Sprachkenntnisse im Rahmen des oben genannten Eignungsfeststellungsverfahrens nachzuweisen. Im Fach Französisch wird durch den bereits erwähnten Einstufungstest überprüft, ob die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Sprachkenntnisse (Niveau B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ ≈ ca. fünf Jahre Schulfranzösisch) vorhanden sind. Zum Studium von Italienisch und Spanisch können Grundkenntnisse entweder mitgebracht oder an der Universität in entsprechenden Vorkursen vor Vorlesungsbeginn erworben werden. Im Fach Russisch kann das Studium auch ohne Vorkenntnisse aufgenommen werden.
Achtung: Bis zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen sind auch in manchen nicht fremdsprachlichen Fächern Kenntnisse in Griechisch, Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen geben Ihnen die Merkblätter Vorgeschriebene Fremdsprachenkenntnisse für Lehramt (pdf) und Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen (pdf) der Zentralen Studienberatung.
Zum Studium von naturwissenschaftlichen Fächern können gute Grundkenntnisse in den Fächern Chemie, Physik und Mathematik entsprechend den Lehrplänen der Gymnasien insbesondere in der Anfangsphase des Studiums eine deutliche Erleichterung bewirken. Das gilt auch für gute Fremdsprachenkenntnisse vor allem in Englisch.
Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch
Eine Erweiterung mit Sozialkunde wird vor allem Studierenden des Fachs Geschichte empfohlen. Im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums wurde die Kooperation beider Fächer beschlossen, so dass in der Oberstufe bevorzugt Lehrkräfte eingesetzt werden, die über eine Fakultas für beide Fächer verfügen.
Diese Erweiterung bereitet auf die mit der wachsenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt verbundenen Anforderungen des Schulalltags vor.
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.
Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25 bzw. §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Regensburger EWS-Homepage.
Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Gymnasien sind insgesamt vier Praktika (§34 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch § 25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) abzuleisten:

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an einer Schule, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut ist. Sie können und sollen diese Gelegenheit nutzen, um auch Schularten, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird, sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen. Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten geben neben der entsprechenden Bekanntmachung (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Praktikumsseiten des Lehrstuhls für Schulpädagogik sowie das Praktikumsamt für Gymnasien in der Oberpfalz Auskunft.
Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
Im Rahmen des Ersten Staatsexamens müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:

Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.