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Anerkennung

Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten

beim Wechsel von einer anderen deutschen Universität nach Regensburg

(bei Anerkennungen aus dem Ausland: siehe hier).

Für die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie an einer anderen Universität (in Deutschland oder im Ausland) erbracht haben, gelten folgende Regeln:

  • Ein transcript der vorherigen Universität zur Bestätigung der erzielten Leistungen ist vorzulegen.
  • Die Kursinhalte müssen mit denen des Studiums der Anglistik und Amerikanistik an der Universität Regensburg gleichwertig sein. Eine Kursbeschreibung ist vorzulegen. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studien- und Prüfungsleistungen einander in Inhalt, Umfang und Anforderung im Wesentlichen entsprechen. Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn die Lernziele weitgehend übereinstimmen. 
  • Bitte legen Sie für jeden anzuerkennenden Kurs das entsprechende Anerkennungsformular vor, welches Sie je nach Studiengang auf der Homepage des Prüfungsamtes finden ("Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen").

Freier Wahlbereich: Möglich ist auch die Anerkennung von Leistungen für den freien Wahlbereich!


Ansprechpartner:

Gabriele Mödl
Studienorganisation & Studienberatung am Institut für Anglistik und Amerikanistik (IAA), PT 3.2.62

Die Anerkennung regeln:

  • Amerikanistik (weitere Informationen auch hier):

- Prof. Dr. Udo Hebel, PT 3.2.73
- Prof. Dr. Volker Depkat, PT 3.2.71

  • Anglistik (weitere Informationen auch hier):

- Prof Dr. Anne Zwierlein, PT 3.2.48
- Prof. Dr. Jochen Petzold, PT 3.2.45

  • Englische Sprachwissenschaft:

- Prof. Dr. Roswitha Fischer, PT 3.2.68
- Prof. Dr. Edgar Schneider, PT 3.2.65

  • Sprachpraxis:

- Akad. Dir. Dr. Peter Lenz, PT 3.2.44

  • Didaktik:

- vertieft: Prof. Dr. Petra Kirchhoff, PT 3.3.104
- nicht vertieft: Akad. Dir. Dr. Johann Aßbeck, PT 3.2.46

  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften