Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten
beim Wechsel von einer anderen deutschen Universität nach Regensburg
(bei Anerkennungen aus dem Ausland: siehe hier).
Für die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie an einer anderen Universität (in Deutschland oder im Ausland) erbracht haben, gelten folgende Regeln:
- Ein transcript der vorherigen Universität zur Bestätigung der erzielten Leistungen ist vorzulegen.
- Die Kursinhalte müssen mit denen des Studiums der Anglistik und Amerikanistik an der Universität Regensburg gleichwertig sein. Eine Kursbeschreibung ist vorzulegen. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studien- und Prüfungsleistungen einander in Inhalt, Umfang und Anforderung im Wesentlichen entsprechen. Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn die Lernziele weitgehend übereinstimmen.
- Bitte legen Sie für jeden anzuerkennenden Kurs das entsprechende Anerkennungsformular vor, welches Sie je nach Studiengang auf der Homepage des Prüfungsamtes finden ("Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen").
Freier Wahlbereich: Möglich ist auch die Anerkennung von Leistungen für den freien Wahlbereich!
Ansprechpartner:
Gabriele Mödl
Studienorganisation & Studienberatung am Institut für Anglistik und Amerikanistik (IAA), PT 3.2.62
Die Anerkennung regeln:
- Amerikanistik (weitere Informationen auch hier):
- Prof. Dr. Udo Hebel, PT 3.2.73
- Prof. Dr. Volker Depkat, PT 3.2.71
- Anglistik (weitere Informationen auch hier):
- Prof Dr. Anne Zwierlein, PT 3.2.48
- Prof. Dr. Jochen Petzold, PT 3.2.45
- Englische Sprachwissenschaft:
- Prof. Dr. Roswitha Fischer, PT 3.2.68
- Prof. Dr. Edgar Schneider, PT 3.2.65
- Akad. Dir. Dr. Peter Lenz, PT 3.2.44
- vertieft: Prof. Dr. Petra Kirchhoff, PT 3.3.104
- nicht vertieft: Akad. Dir. Dr. Johann Aßbeck, PT 3.2.46