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1. Allgemeines zu Auslandsaufenthalten (Studium, Teaching Assistant, Praktikum)
2. Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen am IAA
Allen Studierenden wird dringend empfohlen, einen mehrmonatigen, möglichst einjährigen Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland zu verbringen. Für die neu eingerichteten Master-Studiengänge wird ein in der Regel mindestens sechsmonatiger Aufenthalt im englischensprachigen Ausland (im Fall von Amerikanistik: Nordamerika) gefordert.
Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Meinung bedeutet das Jahr im Ausland keinen "Zeitverlust" - auch nicht im Hinblick auf die Regelstudienzeit. Für den Auslandsaufenthalt können auf Antrag Urlaubssemester gewährt werden; der gewonnene Vorsprung an sprachpraktischen und fachwissenschaftlichen Kenntnissen wird sich oft beschleunigend auf das weitere Studium auswirken.
Außerdem fördert die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften gezielt Studierende, die ein Auslandssemester erfolgreich absolvieren: Wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann eine Befreiung von der Entrichtung des Studienbeitrages für ein Semester erfolgen. Die genauen Regelungen hierzu finden Sie auf der Homepage des Dekanates ("Befreiung von Studiengebühren aufgrund besonderer Leistung").
Der Auslandsaufenthalt sollte im Normalfall im Anschluss an das 3. oder 4. Fachsemester (Fortgang in der Regel im Wintersemester) angetreten werden.
Zur Durchführung eines Auslandsaufenthaltes bieten sich verschiedene Stipendien- und Austauschprogramme an. Es besteht auch die Möglichkeit, sich um eine Stelle als assistant teacher bzw. teaching assistant an Schulen, Colleges oder Universitäten im englischsprachigen Ausland zu bewerben.
Zuständig für Studienaufenthalte im Ausland ist das Akademische Auslandsamt im Verwaltungsgebäude.
Bewerbungstermine (Achtung: die Planungen ein gutes Jahr vor dem geplanten Abreisetermin in Angriff nehmen!), Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zu den verschiedenen Programmen sind dort bzw. über deren Homepage erhältlich. Zur persönlichen Beratung in Fragen des Auslandsaufenthaltes stehen auch die Mitglieder des Lehrkörpers des Instituts für Anglistik und Amerikanistik zur Verfügung.
Bewerbungs- und Förderungsmöglichkeiten
Für einen Auslandsaufenthalt stehen derzeit folgende Wege, z.T. mit finanzieller Unterstützung, offen:
Austauschbeziehungen:
Die Austauschbeziehungen der Universität Regensburg sind sehr vielfältig und schließen viele englischsprachige Länder ein (Vereinigtes Königreich, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, ...). Auf der Homepage des Akademischen Auslandsamtes können Sie mithilfe der Suchmaschine konkrete Austauschangebote einsehen.
Fördermöglichkeiten:
BAföG fördert unter bestimmten Voraussetzungen ein Auslandsstudium. Näheres dazu hier. Weitere Informationen zu Partneruniversitäten, Austauschprogrammen und Förderungsmöglichkeiten geben die Homepage des Akademischen Auslandsamts (Universität Regensburg >> Internationales >> Akademisches Auslandsamt) sowie die Broschüren Studium im Ausland: Nordamerika, Studium im Ausland: Geisteswissenschaften Europa sowie Studium im Ausland: Asien/Australien> (erhältlich im Akad. Auslandsamt).
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gelten folgende Regeln:
Proseminare bzw. Vorlesungen: Als Proseminar bzw. Vorlesung kann ein bestandener Kurs aus dem 1.-3. Studienjahr anerkannt werden, in dem eine schriftliche Arbeit von 5-8 Seiten angefertigt wurde.* Bei Anerkennung der Äquivalenz erfolgt die Notenumrechnung entsprechend einer universitätsweit abgestimmten und kontinuierlich zu ergänzenden Umrechnungstabelle.
Hauptseminare: Ein Kurs aus dem 3. oder 4. Studienjahr kann bei Bestehen als Hauptseminar anerkannt werden, in dem eine schriftliche Arbeit von 12-15 Seiten angefertigt wurde. Diese Leistung kann sich auch aus zwei oder mehreren im gleichen Kurs angefertigten kürzeren Arbeiten zusammensetzen.* Bei Anerkennung der Äquivalenz erfolgt die Notenumrechnung entsprechend einer universitätsweit abgestimmten und kontinuierlich zu ergänzenden Umrechnungstabelle.
Sprachpraxis: Ein Sprachpraxis-Schein kann erworben werden durch den Besuch und das Bestehen eines entsprechenden Kurses an der ausländischen Universität. Die Vorlage schriftlicher Arbeiten aus diesem Kurs sowie die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs (z.B. Transcript) kann den Ablauf der Anerkennung erleichtern.
Zuständig für die Anerkennung: Akad. Dir. Dr. Peter Lenz (s.u.).
Landeskunde/Cultural Studies: Ein Auslandsaufenthalt führt nicht automatisch zur Anerkennung als Landeskunde/Cultural Studies Seminar. Äquivalente Kurse der Gastuniversität können akzeptiert werden, wenn dort bewertete schriftliche Leistungen im Umfang von mindestens 5-8 Seiten abgelegt werden.* Bei Anerkennung der Äquivalenz erfolgt die Notenumrechnung entsprechend einer universitätsweit abgestimmten und kontinuierlich zu ergänzenden Umrechnungstabelle.
Fachdidaktik: Bei Didaktikkursen bzw. anderen Übungen ist eine vorherige Rücksprache mit den Kursleiter(inne)n entsprechender Kurse in Regensburg unbedingt nötig.
Unterrichtspraktika: Im Normalfall können durch eine einjährige Fremdsprachenassistenz sämtliche Unterrichtspraktika für alle Lehrämter ersetzt werden (LPO I, §19 Abs.4, und §20 Abs.2). Für die Anerkennung bzw. Fragen zu kürzeren Tätigkeiten wenden Sie sich an den jeweiligen Leiter des Praktikumsamtes
Freier Wahlbereich: Möglich ist auch die Anerkennung von Leistungen für den freien Wahlbereich.
*Die Vorlage dieser Arbeit erleichtert den Ablauf der Anerkennung.
Ansprechpartner:
Gabriele Mödl
Studienorganisation & Studienberatung am Institut für Anglistik und Amerikanistik (IAA), PT 3.2.62
Die Anerkennung regeln:
- Prof. Dr. Udo Hebel, PT 3.2.73
- Prof. Dr. Volker Depkat, PT 3.2.71
- Prof Dr. Anne Zwierlein, PT 3.2.48
- Prof. Dr. Jochen Petzold, PT 3.2.45
- Prof. Dr. Roswitha Fischer, PT 3.2.68
- Prof. Dr. Edgar Schneider, PT 3.2.65
- Akad. Dir. Dr. Peter Lenz, PT 3.2.44
- vertieft:
- nicht vertieft: Akad. Dir. Dr. Johann Aßbeck, PT 3.2.46