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1. Ausspracheprüfung / Pronunciation Exam
2. Grundlagen & Orientierungsprüfung
3.Prüfung Grundwissen Fachwissenschaft und Zwischenprüfung
Informationen zur Prüfung:
All students (B.A. and Lehramt) are required to have their phonetic (pronunciation) skills tested before receiving their GLC B Schein or FlexNow entry. This pronunciation test should usually be taken either after GLC A, or at the end of your second semester (after Composition). Those who fail the exam will have to enroll in a lab course (Exercises in English Pronunciation) and pass the course before they can proceed to GLC C and other courses belonging to the Vertiefungsmodul Sprachpraxis. Also, the lab course is a compulsory component for Lehramt Grund-/Hauptschule who take English as a Didaktikfach. Others may take the lab course on a voluntary basis if places are free.
We want to inform you of this at the beginning of your studies, as you have two semesters in which to improve your spoken English before you take this exam. You really should take every opportunity to speak and listen to English. Some suggestions include attending the English Stammtisch and the Filmgespräch and seeing a play performed by the English theater group, RUPs. Also, you can watch movies at home, listen to audio books, etc. For more structured practice, the department makes a set of CDs available which allow you to practice the individual sounds of English (available in digital form on the K-drive in Dr. Dunphy’s folder).
Anmelde- und Prüfungsmodalitäten:
Die Prüfungen finden normalerweise am Ende des Semesters, in der ersten vorlesungsfreien Woche statt. Sie müssen sich sowohl per Listeneintrag als auch per FlexNow für diese Prüfung anmelden. Die Anmeldung beginnt ca. 4 Wochen vor Vorlesungsende, und läuft bis einschl. Ende der regulären Anmeldefrist in FlexNow.
Die genauen Daten werden zeitnah jedes Semester per Newsletter bekannt gegeben, und auch auf der Homepage und in den Kommentaren veröffentlicht.
Allgemeines zu Leistungspunkten und Studienstruktur:
Im Rahmen der B.A.-Studiengänge müssen insgesamt 180 Leistungspunkte (LP) erbracht werden (siehe => Studienaufbau). Um das Studium in der Regelstudienzeit (6 Semester) abschließen zu können, sollten pro Semester i.d.R. in etwa 30 LP erbracht werden.
Dies bedeutet, daß nach dem zweiten Fachsemester bei gleichmäßiger Verteilung der Studienfächer ungefähr folgende Leistungen erfolgreich erbracht sein sollten:
BA-Fach: ca. 30 LP (von 90)
2. Hauptfach: ca. 20 LP (von 60)
Nebenfach: ca. 10 LP (von 30)
insgesamt: ca. 60 LP (von 180)
Grundlagen- und Orientierungspruefung:
Die B.A.-Studiengänge beinhalten eine sog. "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" (siehe BPO §27). Mittels dieser Prüfung soll sichergestellt werden, daß bis zum Ende des zweiten Fachsemesters eine gewisse Anzahl an Mindestleistungen erbracht wird. Die Art der erforderlichen Prüfungsleistungen finden Sie im jeweiligen Modulkatalog.
Für die Studiengänge des Instituts für Anglistik und Amerikanistik gelten folgende Richtlinien:
Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters müssen mind. folgende Pflichtleistungen aus den Basismodulen nachgewiesen werden:
Inhalt:
Die Prüfung Grundwissen ist - bei Studienbeginn bis einschl. SoSe 08 ("alte" Studienordnung) - am IAA verpflichtender Bestandteil der Zwischenprüfung (s.u.) für B.A. Hauptfach(s. ZPO §28):
Sie kann in Literatur- und Kulturwissenschaft oder in Sprachwissenschaft abgelegt werden. Bei den B.A.-Studiengängen sollte sie im jeweiligen B.A.-Fach abgelegt werden.
Es handelt sich um eine 30-minütige mündliche Prüfung, die mindestens zur Hälfte in englischer Sprache stattfindet.
Die Prüfung "Grundwissen Fachwissenschaft" basiert auf entw. der Leseliste für Englische Sprachwissenschaft, oder den beiden Lektürelisten Englische Literatur und Literaturen u. Kulturen Nordamerikas.
Diese Leselisten sind nicht nur als Grundlage für die Prüfung zu verstehen, sondern sollen gleichzeitig als Leitfaden für eine während des Grundstudiums selbständig zu absolvierende Lesearbeit dienen, welche auch unabhängig von unmittelbaren Prüfungsanforderungen für ein erfolgreiches Studium der Fächer des Instituts für Anglistik und Amerikanistik unabdingbar ist.
Der Prüfungszeitraum umfasst jeweils in etwa die erste und letzte Woche der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit (Februar, April, Juli, Oktober).
Prüfungsberechtigt sind:
ANMELDUNG:
Die Anmeldung muss sowohl (1.) im Studienorganisationsbüro, als auch (2.) über FlexNow erfolgen:
1. Studienorganisationsbuero:
2. FlexNow:
Studierende des Lehramtsstudiengangs vertieft müssen sich zusätzlich auch über FlexNow (=> www-verwaltung.uni-regensburg.de/flexnow.htm) für die Prüfungen anmelden.
Weitere Infos:
Die akademische Zwischenprüfung (ZP) ist für B.A. in beiden Hauptfächern oder im Hauptfach und einem Nebenfach, abzulegen, und gilt als Zulassungsvoraussetzung für den Einstieg ins Hauptstudium (siehe ZPO §1):
Die Zwischenprüfung am IAA wird studienbegleitend abgelegt, und besteht aus folgenden Komponenten:
Hauptfach (B.A.):
+ Basismodul Sprachpraxis (15 LP)
+ Basismodul Sprachwissenschaft (17 LP)
+ Basismodul Literatur- u. Kulturwissenschaft (17 LP)
+ inkl. Prüfung Grundwissen Fachwissenschaft (11 LP) als Bestandteil eines der wissenschaftlichen Basismodule
Nebenfach (B.A.; insges. 30 LP pro Nebenfach):
+ Basismodul Sprachpraxis (15 LP)
+ entweder Basismodul Sprachwissenschaft oder Basismodul Literatur- u. Kulturwissenschaft (17 LP)
Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Fristen, Prüfungsinhalte, Prüfungsleistungen und Notenberechnung sind der ZPO zu entnehmen (erhältlich im Studieninformationszentrum (PT 3.0.7) sowie online).
Siehe §28 für fachspezifische Regelungen für Englisch / Anglistik / Amerikanistik / Engl. Sprachwissenschaft.
ANMELDUNG:
Wenn alle Leistungen des Grundstudiums erbracht wurden (einschl. der Prüfung Grundwissen, s.o.), muss man sich im Zwischenprüfungsamt zur Zwischenprüfung anmelden - d.h., das Zwischenprüfungszeugnis beantragen.
Hierfür gelten die vom Zwischenprüfungsamt vorgegebenen Fristen (meist zu Beginn der Vorlesungszeit; siehe unbedingt die aktuellen Aushänge am Prüfungsamt bzw. Bekanntmachungen auf deren Homepage >> "Bakkalaureus")
Vorzulegen sind im Prüfungsamt (vgl. ZPO §9, §10 und §28):
Dieser Antrag sollte zu Beginn des 5. Fachsemesters gestellt werden, muss jedoch (laut ZPO §2) bis spätestens zu Beginn des 6. Fachsemesters gestellt werden, sonst gilt die ZP als erstmals nicht bestanden.
Bitte beachten:
Diese Übersicht wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt; rechtliche Verbindlichkeit hat jedoch lediglich der Originaltext der betreffenden Prüfungsordnungen. Das genaue Studium der Prüfungs- und Modulordnungen wird im Interesse eines geordneten Studienverlaufs dringend empfohlen!