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Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Formulare der Fakultät. Bitte beachten Sie auch die Formulare der Verwaltung.
Alle Einstellungsunterlagen finden Sie in ihrer aktuellen Fassung auf den Seiten der Verwaltung der Universität Regensburg.
Zu den Einstellungsunterlagen
Bei Vertragsverlängerungen bitte das Verlängerungsformular (PDF) des Dekanats benutzen!
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens ein Jahr vor der Freistellungsphase vom Fakultätsrat genehmigt werden muss.
Dieser Antrag ist mit den notwendigen Unterlagen für neue Lehrpersonen im Dekanat abzugeben.
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Bitte lesen Sie oben verlinkte Grundsätze sorgfältig durch und prüfen Sie im Vorfeld, ob ein Werkvertrag in Ihrem Fall anwendbar ist. Bei ausnahmsweisem Abschluss von Werkverträgen mit Bediensteten der Universität Regensburg sind die Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts zu beachten!
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Haftpflicht und Unfallversicherung bei Schülerpraktika an der Uni Regensburg. Formular des Bayerischen Versicherungsverbandes (BEV)
Da die Einleitung des Habilitationsverfahrens vom Fakultätsrat beschlossen werden muss, ist es notwendig, dass die entsprechenden Unterlagen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Fakultätsrates beim Dekanat abgegeben werden.
SHK | WHK & Wissenschaftliche Angestellte | Drittmittelbedienstete (SHK) |Drittmittelbedienstete (WHK) | Wissenschaftliche Assistenten | TVL-Angestellte |Akademische Räte | Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für ProfessorInnen |Genehmigung bzw. Anzeige einer Nebentätigkeit | Antrag auf Freistellung für Forschung | Antrag neue Lehrperson
Werkverträge und Aufträge | Dienstreisen | Exkursionen | Haushalt | Versicherung |Promotion | Habilitation | Befreiung aufgrund besonderer Leistung
Einstellung:
Sozialversicherung:
Verfassungstreue:
Bei Vertragsverlängerungen bitte das Verlängerungsformular (PDF) benutzen!
Bitte beachten: Beschäftigungsdauer studentischer Hilfskräfte max. drei Jahre, Beschäftigungsbeginn erst ab 2. Fachsemester möglich.
Ebenfalls abzugeben sind: Lebenslauf, Lohnsteuerkarte, Kopie der Geburts-/Heiratsurkunde, Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfungszeugnis (falls vorhanden), Passbild, Krankenversicherungsbescheinigung, Kopie des Sozialversicherungsausweises
Einstellung:
Sozialversicherung:
Verfassungstreue:
Bei Vertragsverlängerungen wissenschaftlicher Hilfskräfte bitte das Verlängerungsformular (PDF) benutzen!
Ebenfalls abzugeben sind: Lebenslauf, Lohnsteuerkarte, Hochschulabschlusszeugnis, amtliches Führungszeugnis, Passbild, Kopie der Geburts-/Heiratsurkunde, Krankenversicherungsbescheinigung, Kopie des Sozialversicherungsausweises
Bei hauptberuflich Beschäftigten zusätzlich (optional): Antrag auf VL
Bei Finanzierung aus Studienbeiträgen: Bitte unbedingt angeben, ob eine Einstellung als Lehrkraft für besondere Aufgaben erfolgen soll.
Einstellung:
Sozialversicherung:
Verfassungstreue:
Bei Vertragsverlängerungen bitte das Verlängerungsformular (PDF) benutzen!
Bitte beachten: Beschäftigungsdauer studentischer Hilfskräfte, eine Beschäftigung als SHK ist erst ab dem 2. Fachsemester möglich
Einstellung:
Sozialversicherung:
Verfassungstreue:
Bei Vertragsverlängerungen bitte das Verlängerungsformular (PDF) benutzen!
Ebenfalls abzugeben sind: Lebenslauf, Lohnsteuerkarte, Hochschulabschlusszeugnis, Passbild, Kopie der Geburts-/Heiratsurkunde, Krankenversicherungsbescheinigung, Kopie des Sozialversicherungsausweises, amtliches Führungszeugnis
(Antrag 2 Monate vor Beschäftigungsbeginn notwendig!)
Einstellung:
Sozialversicherung:
Verfassungstreue:
Ebenfalls abzugeben sind: Kopie des Personalausweises, Lebenslauf, Lohnsteuerkarte, Passbild, Kopie der Geburts-/Heiratsurkunde, Krankenversicherungsbescheinigung, Kopie des Sozialversicherungsausweises, amtliches Führungszeugnis, Hochschulabschlusszeugnis, Promotionsurkunde.
Achtung: Der Assistent muss beim Gesundheitsamt angemeldet werden (wg. Gesundheitszeugnis, Dauer mind. 3–4 Wochen), ggf. Entwurf des Einstellungsantrags vorab im Dekanat abgeben!
Einstellung
Sozialversicherung
Verfassungstreue:
Ebenfalls abzugeben sind: Lebenslauf, Lohnsteuerkarte, Passbild, Kopie der Geburts-/Heiratsurkunde, Krankenversicherungsbescheinigung, Kopie des Sozialversicherungsausweises, amtliches Führungszeugnis.
(Antrag 2 Monate vor Beschäftigungsbeginn notwendig!)
Einstellung
Sozialversicherung
Verfassungstreue:
Ebenfalls abzugeben sind: Kopie des Personalausweises, Lebenslauf, Lohnsteuerkarte, Passbild, Geburts-/Heiratsurkunde, Krankenversicherungsbescheinigung, Kopie des Sozialversicherungsausweises, amtliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis (darf am Tag der Einstellung nicht älter als drei Monate sein), Nachweis über alle Beschäftigungsverhältnisse, Wehr- oder Zivildienstbescheinigung, Hochschulabschlusszeugnis, Promotionsurkunde.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens ein Jahr vor der Freistellungsphase vom Fakultätsrat genehmigt werden muss.
Dieser Antrag ist mit den notwendigen Unterlagen für neue Lehrpersonen im Dekanat abzugeben.
Bitte lesen Sie oben verlinkte Grundsätze sorgfältig durch und prüfen Sie im Vorfeld, ob ein Werkvertrag in Ihrem Fall anwendbar ist. Bei ausnahmsweisem Abschluss von Werkverträgen mit Bediensteten der Universität Regensburg sind die Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts zu beachten!
Da die Einleitung des Habilitationsverfahrens vom Fakultätsrat beschlossen werden muss, ist es notwendig, dass die entsprechenden Unterlagen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Fakultätsrates beim Dekanat abgegeben werden.