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Wer kann von den Studienbeiträgen befreit werden?
Wie kann ich aufgrund besonderer Leistung befreit werden?
Wo kann ich einen Verwendungsvorschlag einbringen?
Das Bayerische Hochschulgesetz (Art. 71 Abs. 5) sieht in einigen Fällen eine Befreiung von der Studienbeitragspflicht vor. Für alle diese gesetzlichen Befreiungstatbestände ist die Studentenkanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie.
Die Beitragspflicht besteht nicht
In den Fällen der Nummer 1 und 3 wird automatisch durch die Studentenkanzlei kein Studienbeitrag erhoben. Für die Nummer 2 ist ein Befreiungsantrag mit entsprechenden Nachweisen zu stellen.
Vielleicht haben Sie bereits davon gehört, dass auch an unserer Hochschule bereits aufgrund von besonderen Leistungen befreit wird. So befreien einzelne Fakultäten zum Beispiel beim Vorliegen einer bestimmten Abiturdurchschnittsnote oder einer überdurchschnittlichen Vordiplomsnote von der Zahlung des Studienbeitrags, andere befreien Studierende für deren besondere Verdienste in der akademischen Selbstverwaltung und auch Mitglieder des Universitätsorchesters, die als Stimmführer besetzt sind, wurden schon befreit.
Es sind also ganz unterschiedliche Befreiungsmodelle, die an den Fakultäten der Universität Regensburg praktiziert werden. In der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, nicht zuletzt um einen „Schnellschuss“, der nur schwer wieder zu korrigieren ist, zu vermeiden. An der Entscheidungsfindung sind Ihre studentischen Vertreter zu jedem Zeitpunkt maßgebend beteiligt. Es wurde bisher nicht aufgrund besonderer Leistungen befreit, weil schlichtweg keine konsensfähigen einheitlichen Kriterien gefunden werden konnten, die eine gerechte Regelung ermöglichen würden. Die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften beheimatet eine Fülle von ganz unterschiedlichen Fächern und Studiengängen, für die eine Vergleichbarkeit nur sehr schwer herzustellen ist. So war es uns z.B. sehr wichtig, dass Lehramtsstudierende und Bachelorstudierende die gleichen Chancen auf eine Befreiung aufgrund besonderer Leistung erhalten.
Auch sind Noten ein nur vermeintlich objektives Kriterium, das durch viele Faktoren beeinflusst sein kann. Beispielsweise kann gerade die Notwendigkeit, die Studienbeiträge durch Nebenjobs finanzieren zu müssen, bedingen, dass sich Studienleistungen nicht mehr auf dem Niveau der rechnerisch besten 10% bewegen. Eine Befreiung eines kleinen Teils unserer Studierenden bedeutet jedoch, dass sie von den zahlenden Studenten mitfinanziert werden. Schließlich haben sie trotzdem Zugang zu allen studienbeitragsfinanzierten Vorzügen.
Es handelt sich also um ein bei uns sehr kontrovers diskutiertes Thema, was sich auch in den Ergebnissen der „Umfrage zur Zufriedenheit mit der Verwendung der Studienbeiträge“ aus dem Jahr 2008 gezeigt hat. Hier wollten wir von Ihnen wissen, ob Sie eine Befreiung aufgrund besonderer Leistung wünschen und was denkbare Kriterien wären. Es konnte kein signifikantes Ergebnis erzielt werden (313 Studenten:„Ja“, 299 Studenten:„Nein“), und bei den Kriterien wurden überdurchschnittlich oft soziale Kriterien (Einkommen der Eltern etc.) genannt. Genau diese können wir aber leider nicht zugrunde legen.
Nichts desto trotz arbeitet das Dekanat gemeinsam mit Studierenden und Dozenten weiter an einem Modell, das eine gleichberechtigte Befreiung aufgrund besonderer Leistung ermöglicht. Die Philosophische Fakultät III wird ab dem WS 2009/2010 aufgrund besonderer Leistungen befreien.
Zunächst muss man ganz klar sagen: Wir als Fakultät können Sie nicht befreien, über die Befreiung entscheidet der Rektor. Allerdings hat die Fakultät laut § 6 der Studienbeitragssatzung ein Vorschlagsrecht. Gerade in den an unserer Fakultät beheimateten Fächern kommt dem Auslandsstudium eine große Bedeutung zu. Die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften fühlt sich in besonderem Maße dem im Leitbild der Universität Regensburg verankerten Ziel verpflichtet, ihre Studiengänge auf Chancen und Anforderungen im internationalen Umfeld auszurichten. Wir sehen in der Wahrnehmung eines Auslandssemesters sowohl eine Zusatzqualifikation als auch einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung unserer Studierenden. Gleichzeitig wissen wir, dass ein Auslandssemester unsere Studierenden vor spezifische Herausforderungen und auch Belastungen stellt. Entsprechend fördert die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften alle ihre Studierenden (mit Haupt- oder Unterrichtsfach an unserer Fakultät), die aus eigener Initiative ein Auslandssemester erfolgreich absolvieren, für diese Leistung mit einer Befreiung von der Entrichtung des Studienbeitrags für die Dauer eines Semesters. Voraussetzung ist, dass das Auslandsstudium gewisse Kriterien erfüllt, die in der Regelung der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften zur Befreiung aufgrund besonderer Leistung festgehalten sind. So müssen z.B. die im Ausland erbrachten Studienleistungen im Heimatstudiengang anrechenbar sein und dem Umfang der im Zielland üblicherweise zu erbringenden Studienleistungen (z.B. innerhalb des europäischen Hochschulraums 30 LP pro Semester) entsprechen. Es lohnt sich also für Sie , wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits im Vorfeld entsprechend planen – einige Institute halten zu diesem Zweck Informationen über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen online für Sie bereit (z. B. Institut für Anglistik und Amerikanistik; Institut für Romanistik). Die notwendigen Formulare, die Sie zusammen mit den übrigen Nachweisen Ihrem Antrag beifügen und im Dekanat abgeben müssen, finden Sie hier.
Regelung zur Befreiung aufgrund besonderer Leistungen (PDF)
Diese Befreiungsregelung gilt ab dem WS 2009/2010.
Die Gesamteinnahmen aus Studienbeiträgen auf Hochschulebene werden den Fakultäten durch die Hochschulleitung nach Abzügen für den Sicherungsfond, für Projekte der zentralen Einrichtungen und zentrale Maßnahmen sowie für die Kosten der Erhebung zugewiesen. Der dabei angewandte Verteilungsschlüssel stellt auf Studienfälle bzw. Anteile von Studienfällen abzüglich der Befreiungsfälle ab.
Die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften ist mit rund 4820 Studierenden (Stand: SS 2009) die größte Fakultät der Universität Regensburg. Entsprechend hoch ist die Summe der aufgrund oben geschildertem und in der Studienbeitragssatzung festgelegtem Verteilungsmodus verfügbaren Studienbeiträge an unserer Fakultät. Diese große Gesamtsumme wird auf Fakultätsebene jedes Semester neu vom Dekanat auf Basis gewichteter Studienfälle auf die sechs Institute sowie die wissenschaftliche Einrichtung Bohemicum verteilt. Damit erreichen wir, dass Sie als Studierende innerhalb Ihres Faches von Ihrem gezahlten Beitrag profitieren können und nicht für Kommilitonen des Nachbarfaches mitzahlen.
Sie sehen konkreten Handlungsbedarf und haben eine Idee, wie Ihre Studienbedingungen weiter verbessert werden können? Egal, ob es sich um ein bestimmtes Buch, eine Datenbank, ein zusätzliches Seminarangebot oder eine wünschenswerte Exkursion handelt: An der Philosophischen Fakultät III haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verwendungsvorschlag einzubringen.
Ihre erste Anlaufstelle können Ihre gewählten studentischen Vertreter im Fakultätsrat sein, die außerdem auch stimmberechtigte Mitglieder der Studienbeitragskommission sind.
Online können Sie Ihren Verwendungsvorschlag in der eigens hierfür eingerichteten Fakulteria benennen und diskutieren, dies hat den Vorteil, dass Ihre Kommilitonen sich ebenfalls zu Ihrem Vorschlag äußern können.
Selbstverständlich können Sie auch direkt in Ihrer Fakultätsverwaltung (Dekanat) bei unserer Fakultätsreferentin, Frau Scharf-Haggenmiller (Telefon 0941 943-5530), zu den regulären Öffnungszeiten vorbeikommen und Ihren Wunsch oder Ihre Idee einbringen.
Und nicht zuletzt können Sie auch die Professoren in Ihren Fächern bzw. den Geschäftsführer des jeweiligen Instituts ansprechen und einen Verwendungsvorschlag machen, der dann an uns weitergeleitet wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verwendung der Studienbeiträge an der Fakultät im halbjährlichen Rhythmus, also semesterweise, geplant wird. Insbesondere Personalangelegenheiten und damit Lehrangebote bedürfen daher einem halbjährigen Vorlauf und können nicht von heute auf morgen realisiert werden, während ein Buch verhältnismäßig schnell bestellt werden kann. Auch ist nicht jeder Verwendungswunsch automatisch finanzier- bzw. realisierbar, denn auch die Studienbeitragsmittel sind begrenzt.
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