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Studi(erend)enbeiträge

Frequently Asked Questions (FAQ)

Wie werden die Studienbeiträge an der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften (vormals: Philosophische Fakultät III) verteilt?

Wo kann ich einen Verwendungsvorschlag einbringen?



Wie werden die Studienbeiträge an der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften (vormals: Philosophische Fakultät III) verteilt?

Die Gesamteinnahmen aus Studienbeiträgen auf Hochschulebene werden den Fakultäten durch die Hochschulleitung nach Abzügen für den Sicherungsfond, für Projekte der zentralen Einrichtungen und zentrale Maßnahmen sowie für die Kosten der Erhebung zugewiesen. Der dabei angewandte Verteilungsschlüssel stellt auf Studienfälle bzw. Anteile von Studienfällen abzüglich der Befreiungsfälle ab.

Die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften ist mit rund 4820 Studierenden (Stand: SS 2009) die größte Fakultät der Universität Regensburg. Entsprechend hoch ist die Summe der aufgrund oben geschildertem und in der Studienbeitragssatzung festgelegtem Verteilungsmodus verfügbaren Studienbeiträge an unserer Fakultät. Diese große Gesamtsumme wird auf Fakultätsebene jedes Semester neu vom Dekanat auf Basis gewichteter Studienfälle auf die sechs Institute sowie die wissenschaftliche Einrichtung Bohemicum verteilt. Damit erreichen wir, dass Sie als Studierende innerhalb Ihres Faches von Ihrem gezahlten Beitrag profitieren können und nicht für Kommilitonen des Nachbarfaches mitzahlen.


Wo kann ich einen Verwendungsvorschlag einbringen?

Sie sehen konkreten Handlungsbedarf und haben eine Idee, wie Ihre  Studienbedingungen weiter verbessert werden können? Egal, ob es sich um ein bestimmtes Buch, eine Datenbank, ein zusätzliches Seminarangebot oder eine wünschenswerte Exkursion handelt:  An der Philosophischen Fakultät III haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verwendungsvorschlag einzubringen.

Ihre erste Anlaufstelle können Ihre gewählten studentischen Vertreter im Fakultätsrat sein, die außerdem auch stimmberechtigte Mitglieder der Studienbeitragskommission sind.

Online können Sie Ihren Verwendungsvorschlag in der eigens hierfür eingerichteten Fakulteria benennen und diskutieren, dies hat den Vorteil, dass Ihre Kommilitonen sich ebenfalls zu Ihrem Vorschlag äußern können.

Selbstverständlich können Sie auch direkt in Ihrer Fakultätsverwaltung (Dekanat) bei unserer Fakultätsreferentin, Frau Scharf-Haggenmiller (Telefon 0941 943-5530), zu den regulären Öffnungszeiten vorbeikommen und Ihren Wunsch oder Ihre Idee einbringen.

Und nicht zuletzt können Sie auch die Professoren in Ihren Fächern bzw. den Geschäftsführer des jeweiligen Instituts ansprechen und einen Verwendungsvorschlag machen, der dann an uns weitergeleitet wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verwendung der Studienbeiträge an der Fakultät im halbjährlichen Rhythmus, also semesterweise, geplant wird. Insbesondere Personalangelegenheiten und damit Lehrangebote bedürfen daher einem halbjährigen Vorlauf und können nicht von heute auf morgen realisiert werden, während ein Buch verhältnismäßig schnell bestellt werden kann. Auch ist nicht jeder Verwendungswunsch automatisch finanzier- bzw. realisierbar, denn auch die Studienbeitragsmittel sind begrenzt.

  1. Fakultäten

Fakultät für Sprach-, Literatur-, und Kulturwissenschaften

 

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