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Für die in den Modulen M-01 und M-05 zu belegenden Sprachkurse ist ein Nachweis über das erreichte Sprachniveau erforderlich. Die Studienleistung für jeden Sprachkurs entspricht drei Leistungspunkten. Zur Anerkennung von außerhalb der Universität erworbenen Sprachkenntnissen muss eine Bescheinigung über Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe A2 vorgelegt werden. Ausnahmeregelungen sind auf schriftlichen Antrag möglich.