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Sprachkurse

Für die in den Modulen M-01 und M-05 zu belegenden Sprachkurse ist ein Nachweis über das erreichte Sprachniveau erforderlich.

Es erfolgt die Anerkennung von Sprachkenntnissen in migrationsrelevanten Sprachen, zu welchen insbesondere Arabisch, Türkisch und slavische Sprache zählen. Weitere Sprachen können nach Bewilligung durch den Prüfungsvorsitzenden zugelassen werden.

Voraussetzung für die Anerkennung von außerhalb der Universität Regensburg erworbenen Sprachkenntnissen ist der schriftliche Nachweis von Sprachkenntnissen auf Niveau A2 oder höher. Für an der Universität Regensburg erworbene Sprach-kenntnisse genügt der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Kursen in einer Sprache im Umfang von insgesamt 4 SWS (diese können in einem Intensivsprachkurs oder in zwei Sprachkursen à je 2 SWS bestehen).

Die Studienleistung für jeden Sprachkurs entspricht drei Leistungspunkten.

Den Antrag auf Einbuchungen von Sprachscheinen finden Sie hier:

https://www.uni-regensburg.de/sprache-literatur-kultur/germanistik-daz/medien/bilder/antrag_auf_einbuchung_von_daz-scheinen_3.pdf

Für Kenntnisse in den Sprachen Latein, Altgriechisch, Englisch und Französisch erfolgt an der Universität Regensburg keine Anerkennung. Zudem werden ab der Anmeldung zum Staatsexamen im Frühjahr 2016 die Sprachen Spanisch und Italienisch nicht mehr anerkannt. Für Studierende, die nachweislich vor dem Wintersemester 2015/16 für Deutsch als Zweitsprache immatrikuliert waren, können Spanisch- und Italienischkenntnisse auf Niveau A2 oder höher nach Genehmigung durch den Prüfungsvorsitzenden Prof. Dr. Hochholzer noch anerkannt werden.


  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Germanistik