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Die traditionelle Bezeichnung 'Latinum' steht für gesicherte Kenntnisse im Lateinischen, die in der Regel auf dem erfolgreichen Besuch von fünf aufeinander folgenden Jahren Unterricht in dieser Sprache beruhen. Eine Unterscheidung zwischen großem und kleinem Latinum erfolgt nicht mehr, wohl aber in 'Lateinkenntnisse' und 'Latinum'.
'Latinum' ist nach gegenwärtigem Stand Voraussetzung für die Zulassung zum I. Staatsexamen im vertieften Studiengang 'Deutsch' (LPO I, in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002).
'Lateinkenntnisse' fordert die Master-Prüfungsordnung für das Fach 'Germanistik'. Sie gelten als vorhanden, wenn man durch Zeugnisse eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums drei aufsteigende Jahre Lateinunterricht, die mit mindestens der Note "ausreichend" abgeschlossen worden sind, nachweisen kann.
In den Lehramtsstudiengängen Deutsch für Grundschule, Hauptschule und Realschule sind weder Latinum noch Lateinkenntnisse gefordert.
Das Nachholen entsprechender Kenntnisse ist möglich, erfordert aber ein großes Engagement, das sich auch auf die Studiendauer auswirken kann. Zwar sind die Kenntnisse beim Staatsexamen nur Zulassungsbedingung zur Prüfung, aber es macht aus mehreren Gründen keinen Sinn, erst kurz vor der Prüfung den Nachweis zu erbringen: Latein hilft im Hinblick auf grammatische Fragen, spielt aber auch für die mittelalterliche und frühneuzeitliche Literatur eine prägende Rolle. Deshalb müssen im Master-Studiengang entsprechende Kenntnisse auch bis zum Beginn des 2. Semesters nachgewiesen werden.
Neben den Kursen an der Universität kommen eventuell auch kostenpflichtige Angebote im Fernstudium oder als Ferienkurs bei anderen Bildungsträgern in Frage. Einen Überblick darüber kann man sich im Internet verschaffen.
Im kommentierten Vorlesungsverzeichnis (VVZ) sind jeder Lehrveranstaltung die Module zugeordnet, für die diese Lehrveranstaltung geeignet und freigegeben ist.
Die Abkürzungen und Ziffern sind folgendermaßen zu verstehen:
| DEU-LA-M 14 | .1 | POE | (2) |
|---|---|---|---|
| Der erste Teil ist die Abkürzung für das Modul. DEU für das Fach, LA für Lehramt (BA dann für Bachelor), die Zahl für die Nummer in der Modulbeschreibung | Die Zahl nach dem Punkt gibt an, an welcher Stelle in der Modulbeschreibung die entsprechende Lehrveranstaltung genannt ist bzw. für welche im Modul genannte Leistung sie verwendbar ist. | Die Abkürzung steht für ein Teilgebiet, das im Modul genannt ist. Einige Modulbeschreibungen sehen vor, dass man Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Teilgebieten im Modul besuchen muss. | Die Zahl in Klammern steht für die Leistungspunkte, die man mit dem Besuch der Veranstaltung erwirbt. |
Welche Abkürzungen die Module haben, wie viele Modulpositionen ein Modul hat, welche Teilgebiete es gibt und wie sie abgekürzt werden und wie viele Leistungspunkte es für eine Lehrveranstaltung gibt – das alles steht im Modulkatalog!
Sie müssen sich für die Prüfungen in Flexnow während des Anmeldezeitraums anmelden. Sie erfahren den Anmeldezeitraum in der jeweiligen Veranstaltung und können auch auf der Liste der Prüfungszeiträume nachsehen, die auf der Website der Prüfungsämter aufrufbar ist:
In Flexnow müssen Sie die besuchte Veranstaltung auf die richtige Modulposition und ggf. mit dem richtigen Teilgebiet anmelden. Ein Beispiel erläutert Ihnen, was Sie in FlexNow sehen und was es bedeutet.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre bisherigen Einbuchungen in Flexnow mit den aktuell besuchten Veranstaltungen konform gehen – wenn Sie z.B. in einem Modul die Position 1 schon belegt haben, können Sie eine weitere Veranstaltung auf diese Modulposition nicht anmelden; wenn Sie z.B. im Literaturwissenschaftlichen Modul bereits zwei Veranstaltungen zum Teilgebiet POE eingebucht haben, können Sie keine dritte Veranstaltung zu POE anmelden!
Klären Sie frühzeitig, ob Sie Umbuchungen vornehmen müssen – Antragsformulare auf Umbuchungen in Flexnow finden Sie auf den Websites der Prüfungsämter (s.o.).
Klappt die Flexnow-Anmeldung nicht? BA-Studierende sehen hier nach; LA-Studierende sehen hier nach!
Lehramt
Unter der Bezeichnung „Wahlbereich“ werden im Lehramtsstudium die vorgeschriebenen 15 Leistungspunkte aus weiteren lehramtsspezifischen Veranstaltungen verstanden (§ 22 LPOI). Diese 15 LP muss jeder Lehramtsstudierende nachweisen, egal, welches Fach studiert wird. Deutschstudierende können hier etwa aus dem fachwissenschaftlichen und dem fachdidaktischen Angebot der Germanistik weitere thematische Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) wählen. Näheres regelt § 25a der PO für den universitären Prüfungsteil.
In vielen Fächern erhalten die Studierenden durch das Absolvieren der Pflichtmodule automatisch mehr Leistungspunkte, als vorgeschrieben. Diese überschüssigen Leistungspunkte fließen dann in den Wahlbereich ein – es kann also sein, dass Sie gar nicht mehr 15 LP einholen müssen, sondern weniger. Überprüfen Sie hierzu die Leistungspunkteanzahl, die Sie aus Ihren Unterrichtsfächern und Didaktikfächern durch die Pflichtmodule erhalten sowie die Leistungspunkte aus EWS. Lesen Sie hierzu auch die Informationen unter der FAQ-Rubrik 'Vertiefungsmodule / Probleme mit den Leistungspunkten' sowie die Informationen auf der Website des Prüfungsamtes.
Anmeldung in Flexnow im Lehramtsstudium:
Für Prüfungen von Veranstaltungen, die Sie in den Wahlbereich einbringen möchten, können Sie sich in der Regel nicht selbst anmelden!
Sie müssen das Formular 'Antrag auf Anmeldung von Prüfungen im Wahlbereich' während des Flexnow-Anmeldezeitraumes ausgefüllt im Prüfungsamt abgeben!
Bachelor
Im BA-Studiengang müssen neben den Leistungspunkten aus den studierten Fächern 20 Zusatzpunkte absolviert werden, die oft als 'freie Leistungspunkte' oder als 'BA-Wahlbereich' bezeichnet werden. Im Rahmen dieser 20 Zusatzpunkte können zahlreiche Lehrveranstaltungen besucht werden, auch aus Fächern, in denen Sie nicht eingeschrieben sind.
Lesen Sie hierzu die Informationen auf der Website der Koordinierungsstelle Leistungspunkte.
Welche Veranstaltungen für den BA-Wahlbereich bzw. die Zusatzpunkte freigegeben sind, geht aus der 'Liste der Anmeldezeiten' des Prüfungsamtes für Geisteswissenschaften hervor (siehe letzte Spalte).
Anmeldung in Flexnow im Bachelor-Studium:
Für Prüfungen von Veranstaltungen, die Sie in den Wahlbereich bzw. die Zusatzpunkte einbringen möchten, können Sie sich selbst anmelden.
Das ist nicht leicht zu beantworten! Während man im Medizin- oder Jurastudium ja eine konkrete Berufsausrichtung vor sich hat, ist man als GeisteswissenschaftlerIn nicht auf ein konkretes Berufsfeld ausgerichtet. Und das ist auch das Spannende daran! Je nachdem, welche Akzente Sie während Ihres Studiums setzen, welche Sprachen Sie sich aneignen, ob Sie die IT-Zusatzausbildung absolvieren, je nachdem, welche Fächerkombination sie studieren und welche Praktika und Hospitanzen Sie studienbegleitend freiwillig ablegen, richten Sie sich auf bestimmte berufliche Felder aus.
Viele unserer AbsolventInnen sind in Verlags- und Medienhäusern tätig, im journalistischen oder kulturellen Bereich. Auch Firmenabteilungen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PR), interne und externe Kommunikation oder Social-Media-Marketing bieten für GermanistInnen Anlaufstellen, sofern entsprechende Vorkenntnisse nachgewiesen werden können.
Eine Zusammenstellung möglicher Arbeitsfelder für GeisteswissenschaftlerInnen hat die Arbeitsagentur Kiel erstellt. Diese finden Sie hier.