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Das Lehramtsstudium unterscheidet sich vom Bachelor-Studium nicht grundsätzlich im Aufbau. Es gibt aber Unterschiede im Hinblick auf die geforderten Leistungspunktzahlen und bezüglich der Ergänzung des fachwissenschaftlichen Studiums durch die Fachdidaktik.
Wenn ich meine Leistungspunkte, die ich in den Modulen erwerbe, zusammenzähle, komme ich entweder über oder unter die Zahl der für die Prüfungsanmeldung geforderten Punkte. Warum ist das so?
Dazu muss man verschiedene Studienfälle unterscheiden:
Die Anzahl der zu erbringenden Leistungspunkte ist durch die jeweilige Prüfungsordnung vorgegeben. Hier folgen zunächst Erläuterungen zu den Lehramtsstudiengängen:
Durch die Module erwerben Sie im Studium für das Lehramt für Grund- und Hauptsschule mit 57 LP automatisch 3 LP mehr als vorgeschrieben. Diese LP gehen aber nicht verloren, sondern werden dem verpflichtenden freien Wahlbereich zugeschrieben. Dieser Wahlbereich ist in der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 15 LP vorgesehen und muss mit fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen gefüllt werden.
Im Studium für das Lehramt an Realschulen bleibt man mit der Summe der Leistungspunkte aus den Modulen (57) knapp unter den geforderten 60 LP. Den Studierenden fehlen hier noch 3 zusätzliche Pflichtpunkte! Diese können z.B. durch den Besuch von zwei Vorlesungen der NdL eingeholt werden, mit denen dann 61 LP erreicht werden. Der eine zusätzliche Leistungspunkt wird automatisch dem freien Wahlbereich zugerechnet.
Im Studium für das Lehramt an Gymnasien kommen durch die Module 95 LP statt der geforderten 92 LP zusammen. Auch hier wird der Überschuss automatisch dem freien Wahlbereich gutgeschrieben.
Anmeldung für zusätzliche Pflichtpunkte: Studierende können für die zusätzlichen Pflichtpunkte alle thematischen Lehrveranstaltungen aus NdL, ÄdL und Sprachwissenschaft absolvieren. In Flewnow können sich die Studierenden während des Anmeldezeitraumes für die zusätzlichen Pflichtpunkte selbst anmelden.
Auch für die Fachdidaktik gibt es vorgeschriebene Punktzahlen: Aus dem fachdidaktischen Bereich im Unterrichtsfach müssen Lehramtsstudierende für GS/HS/RS 12 LP nachweisen, Lehramtsstudierende für GYM müssen 10 LP nachweisen. Sie erlangen die jeweils vorgeschriebene Punkteanzahl mit dem Basis- und Vertiefungsmodul.
Wenn Sie in Deutsch das studienbegleitende Praktikum absolvieren, erhalten Sie hierfür weitere 5 LP (Praxismodul). Diese werden automatisch in den freien Wahlbereich einberechnet. Es ist nicht möglich, z.B. das Vertiefungsmodul der Fachdidaktik nicht zu absolvieren, weil Sie mit dem Basismodul und dem Praxismodul bereits die geforderten 12 LP bzw. 10 LP erlangen, denn das Vertiefungsmodul ist laut § 30 Abs. 2 PO ein Pflichtmodul und muss somit studiert werden.