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Institut für Germanistik - Master Germanistik

Germanistik als Master-Studiengang

Im Unterschied zum vorausgehenden B.A.-Studium ist der Master-Studiengang Germanistik ein Ein-Fach-Studium; man wählt also kein weiteres Fach dazu.

Der Master-Studiengang vertieft und erweitert Kenntnisse und Fähigkeiten des vorausgegangenen Studiums; er kann aber auch nach einer Phase der Berufstätigkeit aufgenommen werden.

Das Studium dauert vier Semester und sieht eine Schwerpunktbildung auf zwei Teilbereiche der Germanistik vor. Das Studium ist deutlich forschungs- und theorieorientiert. Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend erbracht. Das vierte Semester dient vor allem der Abfassung der Master-Arbeit.

Die Planungshilfe für das Studium fasst die Bestimmungen der Prüfungsordnung und der Modulbeschreibungen zusammen.


Qualifikation

Die Qualifikation für den Master Germanistik wird nachgewiesen durch:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mind. 6 Semester Regelstudienzeit) mit mindestens der Note „gut“ (2,3) im Fach Germanistik oder einem verwandten Fach (z.B. eine andere Philologie)
  • eine mit mind. der Note „gut“ (2,3) benotete Studienabschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit)
  • erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren

Außerdem müssen Lateinkenntnisse nachgewiesen werden. Liegen diese bei Aufnahme des Masterstudiums nicht vor, können sie bis zum Ende des zweiten Mastersemesters durch den Besuch des Lateinkurses am Institut für Klassische Philologie nachgeholt werden.

Ausländische Bewerber müssen ferner Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-Prüfung bis spätestens zum Ende des ersten Mastersemesters nachweisen.

Näheres zur Qualifikation regelt die Prüfungsordnung.

Eignungsverfahren

Über die Aufnahme in den M.A.-Studiengang entscheidet ein Eignungsverfahren des Instituts.

Es findet in zwei Stufen statt:

  1. Prüfung der Unterlagen: Die Bewerbungen werden zunächst vom Prüfungsausschuss bewertet. Hierfür wird die Studiennote nach 150 LP sowie das Motivationsschreiben herangezogen. Bewerber, deren eingereichte Unterlagen in dieser ersten Stufe eine Punktzahl von höchstens 23 erlangen, werden zur zweiten Stufe des Verfahrens zugelassen. Bewerber, die eine Punktezahl über 23,0 erlangen, sind für den Masterstudiengang nicht geeignet.
  2. Mastertest: Der Mastertest ist ein schriftlicher Test, der die sprachlich-stilistische Kompetenz der Bewerber überprüft sowie feststellt, ob das im ersten berufsqualifizierenden Studium erworbene Wissen an einem praktischen Beispiel angewandt werden kann.

Einzelheiten zur Prüfung der Unterlagen und zum Mastertest regelt die Prüfungsordnung.

Der Mastertest kann auf eigene Initiative auch schon vor einer Bewerbung bei einem vorherigen Termin absolviert werden, um sich selbst Klarheit über die Eignung zu verschaffen (eine einmalige Wiederholung ist im Fall des Nichtbestehens möglich, Auskunft über den Termin erteilt die Studiengangkoordinatorin). Ein Muster des Tests, das Aufschluss über seinen Charakter geben kann, steht zur Verfügung.

Der Mastertest findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit statt. Die Termine werden auf der Homepage unter 'Aktuelles' bekannt gegeben.

Bewerbung

Bewerbungen sind an die Institutsleitung zu richten. Für das Wintersemester ist Bewerbungsschluss jeweils am 15.Juli, für das Sommersemester am 15.Januar.

Zur Bewerbung ist vorzulegen:

  • Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
  • Hochschulabschlusszeugnis mit mind. der Note 2,3
    Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Hochschulabschlusszeugnis vor, muss dieses mit mind. der Note 2,3 bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Hochschulabschlusszeugnis nur vorläufig, d.h. kann kein mind. mit 2,3 bewertetes Abschlusszeugnis nach 2 Semestern nachgewiesen werden, erfolgt die Exmatrikulation.
  • Nachweis über eine mit mind. 2,3 benotete Studienabschlussarbeit
    Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung die Note der Studienabschlussarbeit nicht vor, muss der entsprechende Nachweis nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Nachweis einer mind. mit der Note 2,3 bewerteten Studienabschlussarbeit nur vorläufig, d.h. kann kein entsprechender Nachweis erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
  • Offizieller Nachweis über die nach 150 Leistungspunkten erreichte Durchschnittsnote inklusive einer Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (transcript of records)
  • Tabellarischer Lebenslauf und Motivationsschreiben (eine genauere Beschreibung ist in der Anlage der Prüfungsordnung enthalten)
  • Nachweis der Lateinkenntnisse (sofern sie nicht aus dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife hervorgehen).
    Sollten die Lateinkenntnisse noch nicht vorliegen, so sind sie bis zum Ende des 2. Semesters des Masterstudiums nachzuweisen.
  • DSH-Prüfung für ausländische Studierende (kann bis spätestens Ende des ersten Studiensemesters nachgereicht werden).

Achtung: Ausländische Bewerber wenden sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Berufsfelder

Im Rahmen des Masterstudiengangs eignen sich die Studierenden weitere wissenschaftliche, organisatorische und methodische Kompetenzen an, die für die Berufspraxis nutzbar gemacht werden können. Je nach gewähltem Schwerpunkt qualifiziert der Masterstudiengang für verschiedene wissenschaftliche und wissensbasierte Berufe, in denen einen hohe schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz, die Beschaffung unterschiedlichster Informationen und ihre situationsadäquate Präsentation sowie ein Umgang mit kulturellen Phänomenen gefordert werden.

Durch ihre ausgeprägte sprachliche, kommunikative und kulturelle Kompetenz und die im Studium erworbene Fähigkeit zur effektiven Informationsbeschaffung und –aufbereitung finden unsere AbsolventInnen häufig Tätigkeitsfelder in Verlagen und Medienhäusern, in der Öffentlichkeitsarbeit, in kulturellen Einrichtungen wie Museen oder Archiven oder in Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung.

Der Medienbereich in all seinen Ausprägungen (Hörfunk, Printmedien, Fernsehen) ist dabei ein wichtiges Arbeitsfeld vieler Germanisten. In den letzten Jahren haben sich besonders auch die Bereiche PR, Werbung und Unternehmenskommunikation germanistischen AbsolventInnen geöffnet.

Kulturelle Arbeitsfelder erstrecken sich von Bibliotheken, Archiven, Museen bis zu den Bereichen Theater, Film und Dokumentation, in denen Germanisten als Texter, Dramaturgen, Informations- oder Eventmanager agieren.
Viele AbsolventInnen bringen ihre Sprach-, Kommunikations- und Informationskompetenz aus dem Studium als Schlüsselqualifikationen in Bereiche ein, die nicht auf den ersten Blick einen Bezug zum germanistischen Studium haben. Gemeint sind hier Bereiche der öffentlichen Verwaltung oder privatwirtschaftlich organisierte Beratungsgesellschaften und Unternehmen.

Im Fall einer angestrebten Tätigkeit im Wissenschaftsbereich bietet sich im Anschluss an den Master die Promotion im Fach Deutsche Philologie an.

Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Germanistik

Prof. Dr. Maria Thurmair (Vorsitzende)

Prof. Dr. Jürgen Daiber

Dr. Christian Steltz

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses regelt § 9 der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Germanistik vom 14. März 2012


Studiengangziele

AbsolventInnen des Masterstudiengangs Germanistik

  • weisen vertiefte Fachkenntnisse zu den Inhalten der gewählten Module (vgl. Modulkatalog) nach
  • können die für die gewählten Teilfächer relevanten Methoden und Techniken zur Erfassung, Deutung und Vermittlung von Wissen und Kultur im Medium von Sprache richtig anwenden
  • können selbständig wissenschaftlich und interdisziplinär Arbeiten
  • verfügen über fortgeschrittene Fähigkeiten, die für eine nachfolgende Berufstätigkeit ebenso benötigt werden wie zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Wissensvermittlung, Aufbereitung wissenschaftlicher Ergebnisse für ein Publikum, Erkennen von Forschungsdesideraten)

  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Germanistik

Studiengänge

Studierende-im-hoersaal